Page 109 - Stiftung Warentest - Warenkunde Brot - Gutem Brot auf der Spur
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Möchte der Bäcker oder Händler keine Kennzeichnung auf dem Produktschild
          vornehmen, muss er ein Buch oder einen Aushang mit sämtlichen Zusatzstoffen führen,
          die auch bei verpackter Ware angegeben werden.


          Bei Mehlen, die an Bäcker oder Endverbraucher verkauft werden, müssen sämtliche

          Zutaten und Zusatzstoffe deklariert sein. Das umfasst nicht nur die gängige
          Ascorbinsäure, sondern zum Beispiel auch technische Enzyme und weitere Stoffe, die
          erst beim Backen ihre technologische Wirkung verlieren. Nicht aufgeführt werden
          bestimmte, für den Verbraucher wichtige Informationen über Herstellungsverfahren, wie
          beispielsweise über die Inaktivierung des Keimlings durch Hitze bei Vollkornmehlen.
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