Page 28 - Brot backen - wie es nur noch wenige können
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„Es klappert die Mühle am rauschenden Bach ...“ – hier am Gollinger Wasserfall im Tennengau, Salzburg.
Doch dieser Fortschritt hatte seinen Preis. Das Errichten und Betreiben von Mühlen war
herrschaftliches Recht, der Großteil der mittelalterlichen Mühlen gehörte Klöstern oder adeligen
Landbesitzern. Denen mussten die Bauern auch ihre Arbeitskraft unentgeltlich (Robotdienst) zur
Verfügung stellen. Sprich, sie halfen beim Bau der Mühlen und beim Ausbau des Wegesystems – die
Mühlen mussten ans Verkehrsnetz angebunden werden. Der Bau einer Mühle war teuer und damit sich
diese Investitionen auch amortisierten, führten die Grundherrn Monopolgesetze ein. Es herrschte
„Mühlenbann“ – im Umkreis einer bereits bestehenden Mühle durfte keine zweite errichtet werden.
Und es herrschte „Mühlenzwang“: Die Bauern durften ihr Getreide nicht selbst vermahlen, sie
mussten es zur Mühle des Grundherrn tragen. Und für das Mahlen in der Regel ein Drittel des
Mahlguts abgeben, oft war auch noch Maut für die Nutzung der Straßen zu entrichten.
Die Müller waren in der Mehrheit Pächter, sie zahlten dem Grundherrn Abgaben, konnten aber
schon allein wegen ihrer Monopolstellung über Jahrhunderte lang gut leben. Die Bauern hatten ja
keine andere Wahl, als den Dienst des ihnen zugewiesenen Müllers in Anspruch zu nehmen. Die
Rechte, die ihnen dafür eingeräumt wurden, erscheinen marginal, waren in der Ständegesellschaft
aber wohl doch bedeutend. Noch heute bekannt ist das aus dem Mühlenrecht des 13. Jahrhunderts
stammende „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Das gab den Bauern zumindest die Gewissheit, dass sie
niemand in die zweite Reihe schob, der gesellschaftlich höher stand.