Page 28 - Brot backen - wie es nur noch wenige können
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„Es klappert die Mühle am rauschenden Bach ...“ – hier am Gollinger Wasserfall im Tennengau, Salzburg.

  Doch  dieser  Fortschritt  hatte  seinen  Preis.  Das  Errichten  und  Betreiben  von  Mühlen  war
  herrschaftliches  Recht,  der  Großteil  der  mittelalterlichen  Mühlen  gehörte  Klöstern  oder  adeligen
  Landbesitzern.  Denen  mussten  die  Bauern  auch  ihre  Arbeitskraft  unentgeltlich  (Robotdienst)  zur
  Verfügung stellen. Sprich, sie halfen beim Bau der Mühlen und beim Ausbau des Wegesystems – die
  Mühlen mussten ans Verkehrsnetz angebunden werden. Der Bau einer Mühle war teuer und damit sich

  diese  Investitionen  auch  amortisierten,  führten  die  Grundherrn  Monopolgesetze  ein.  Es  herrschte
  „Mühlenbann“ – im Umkreis einer bereits bestehenden Mühle durfte keine zweite errichtet werden.
  Und  es  herrschte  „Mühlenzwang“:  Die  Bauern  durften  ihr  Getreide  nicht  selbst  vermahlen,  sie
  mussten  es  zur  Mühle  des  Grundherrn  tragen.  Und  für  das  Mahlen  in  der  Regel  ein  Drittel  des
  Mahlguts abgeben, oft war auch noch Maut für die Nutzung der Straßen zu entrichten.
     Die  Müller  waren  in  der  Mehrheit  Pächter,  sie  zahlten  dem  Grundherrn  Abgaben,  konnten  aber
  schon allein wegen ihrer Monopolstellung über Jahrhunderte lang gut leben. Die Bauern hatten ja
  keine  andere  Wahl,  als  den  Dienst  des  ihnen  zugewiesenen  Müllers  in  Anspruch  zu  nehmen.  Die
  Rechte,  die  ihnen  dafür  eingeräumt  wurden,  erscheinen  marginal,  waren  in  der  Ständegesellschaft
  aber  wohl  doch  bedeutend.  Noch  heute  bekannt  ist  das  aus  dem  Mühlenrecht  des  13.  Jahrhunderts
  stammende „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Das gab den Bauern zumindest die Gewissheit, dass sie
  niemand in die zweite Reihe schob, der gesellschaftlich höher stand.
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