Page 40 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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          2.7  •  Die WEU und Art. 42 VII EUV


          Bundestages zulässig. Eine der getroffenen Änderungen ist bei-
          spielsweise, dass NATO-Truppen im Rahmen des „Kampfes
          gegen den Terror“ eingesetzt werden können. Beispielsweise
          übernahm die Allianz am 11. August 2003 das Kommando und
          die Koordination des ISAF-Einsatzes in Afghanistan oder die
          Sicherung der Olympischen Spiele 2004 in Athen. Auch wurde
          am 4. Oktober 2001 als Antwort auf die Anschläge in den USA
          zum ersten Mal seit Bestehen der Allianz der Bündnisfall nach
          Art. 5 NATO-Vertrag ausgerufen.


            Art. 5 NATO-Vertrag
            Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen
            eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein
            Angriff gegen alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, dass
            im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in
            Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen
            anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstver-
            teidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden,
            Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich von sich und
            im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen,
            einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie
            für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen
            Gebiets wiederherzustellen oder zu erhalten.



          Dies war eine juristisch nicht unumstrittene Maßnahme, da   NATO und Terrorismus
          Art. 5 nach klassischem Verständnis nur Angriffe seitens eines
          Staates umfasst und gerade nicht die von privaten Terroris-
          ten. Nach überwiegendem Verständnis des völkerrechtlichen
          Selbstverteidigungsrechts ist dieses jedoch auf terroristische
          Angriffe zu erweitern. Mehr zur Problematik bei Lorenzmeier,
          Völkerrecht, 3. Aufl. 2016, Abschn. 2.6.


          2.7   Die WEU und Art. 42 VII EUV

          Die Westeuropäische Union (WEU) bestand von 1954 bis 2011   Tragende Prinzipien von NATO
          und war ein neben der NATO bestehendes europäisches Ver-  und WEU sind: Politische
          teidigungsbündnis, dessen Sicherheitssystem durch den VvL   Solidarität; ausreichende mili-
          weitgehend in Art. 42 EUV überführt wurde.       tärische Stärke; Rüstungskont-
            Die Gründung der WEU war aus ihrem geschichtlichen   rolle, Entspannung, Abrüstung
          Kontext heraus verständlich. Die sechs EGKS-Mitgliedstaaten
          waren 1954 mit ihrem Versuch, eine Europäische Verteidigungs-
          gemeinschaft (EVG) zu gründen, politisch an der Zustimmung
          der französischen Nationalversammlung gescheitert. Die EVG
          sah ähnliche Organe wie die EGKS und daneben eine Europaar-
          mee vor, die der NATO unterstellt sein sollte. Das Projekt EVG
          war vor allem zur Abschreckung in Richtung Osten gedacht.
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