Page 40 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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2.7 • Die WEU und Art. 42 VII EUV
Bundestages zulässig. Eine der getroffenen Änderungen ist bei-
spielsweise, dass NATO-Truppen im Rahmen des „Kampfes
gegen den Terror“ eingesetzt werden können. Beispielsweise
übernahm die Allianz am 11. August 2003 das Kommando und
die Koordination des ISAF-Einsatzes in Afghanistan oder die
Sicherung der Olympischen Spiele 2004 in Athen. Auch wurde
am 4. Oktober 2001 als Antwort auf die Anschläge in den USA
zum ersten Mal seit Bestehen der Allianz der Bündnisfall nach
Art. 5 NATO-Vertrag ausgerufen.
Art. 5 NATO-Vertrag
Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen
eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein
Angriff gegen alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, dass
im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in
Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen
anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstver-
teidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden,
Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich von sich und
im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen,
einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie
für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen
Gebiets wiederherzustellen oder zu erhalten.
Dies war eine juristisch nicht unumstrittene Maßnahme, da NATO und Terrorismus
Art. 5 nach klassischem Verständnis nur Angriffe seitens eines
Staates umfasst und gerade nicht die von privaten Terroris-
ten. Nach überwiegendem Verständnis des völkerrechtlichen
Selbstverteidigungsrechts ist dieses jedoch auf terroristische
Angriffe zu erweitern. Mehr zur Problematik bei Lorenzmeier,
Völkerrecht, 3. Aufl. 2016, Abschn. 2.6.
2.7 Die WEU und Art. 42 VII EUV
Die Westeuropäische Union (WEU) bestand von 1954 bis 2011 Tragende Prinzipien von NATO
und war ein neben der NATO bestehendes europäisches Ver- und WEU sind: Politische
teidigungsbündnis, dessen Sicherheitssystem durch den VvL Solidarität; ausreichende mili-
weitgehend in Art. 42 EUV überführt wurde. tärische Stärke; Rüstungskont-
Die Gründung der WEU war aus ihrem geschichtlichen rolle, Entspannung, Abrüstung
Kontext heraus verständlich. Die sechs EGKS-Mitgliedstaaten
waren 1954 mit ihrem Versuch, eine Europäische Verteidigungs-
gemeinschaft (EVG) zu gründen, politisch an der Zustimmung
der französischen Nationalversammlung gescheitert. Die EVG
sah ähnliche Organe wie die EGKS und daneben eine Europaar-
mee vor, die der NATO unterstellt sein sollte. Das Projekt EVG
war vor allem zur Abschreckung in Richtung Osten gedacht.