Page 41 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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34   Kapitel 2  •  Europäische Organisationen


          Der Brüsseler Vertrag war   Die EGKS-Staaten sahen aber auch nach dem Scheitern der
          ursprünglich zur Abwehr   EVG Handlungsbedarf. Daher wandelten die Benelux-Staaten,
          einer neuerlichen deutschen   Frankreich, Deutschland, Italien und das Vereinigte König-
   2      Aggression geschaffen   reich den Brüsseler Verteidigungsvertrag von 1948 mit einem
          worden. Nun wurde er in kre-  neuen Vertrag in die WEU um. Ihr schlossen sich später auch
          ativer Weise unter Einbindung   Griechenland, Portugal und Spanien an.
          der früheren Achsenmächte   Kern des WEU-Vertrages (BGBl. 1955 II, 283) war dessen
          Deutschland und Italien zu   Art. V, wonach dann, wenn eine Vertragspartei Ziel eines be-
          einem europäischen Bündnis   waffneten Angriffs in Europa wird, ihm die anderen Vertrags-
          mit östlicher Abwehrrichtung   parteien im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 51
          umgegossen.             UNO-Charta alle in ihrer Macht stehende militärische und
                                  sonstige Hilfe und Unterstützung leisten. Die Vorschrift ging
          Die WEU war eine regionale   in ihrer Verbindlichkeit über Art. V NATO-V hinaus.
          Organisation im Sinne von   Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gilt
          Art. 52 UNO-Charta.     zwischen den EU-Mitgliedstaaten die Solidaritätsklausel des
                                  Art. 42 VII EUV, wonach die Mitgliedstaaten im Falle eines
                                  bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaa-
                                  tes einander „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unter-
                                  stützung schulden“. Die Formulierung ist mit Rücksicht auf
                                  die neutralen Unionsmitglieder so vorsichtig gewählt worden,
                                  dürfte jedoch im Falle eines Angriffes zu einer militärischen
                                  Beistandspflicht erstarken.
                                     Im Verhältnis zur NATO kam der WEU nur eine Ergän-
                                  zungsfunktion zu; im Übrigen sollte die WEU der NATO
   2                              nachstehen.


   2                              2.8   Die OSZE

   2                              OSZE ist die Abkürzung für Organisation für Sicherheit und
                                  Zusammenarbeit in Europa. Ihr Vorgänger war die Konferenz
                                  für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE).
   2      Seit dem 1.1.1995          Die KSZE war, wie der Name schon sagt, eine Konferenz.
          heißt die KSZE OSZE (Orga-  Der KSZE-Prozess nahm 1973 mit der ersten Tagung seinen
   2      nisation für Sicherheit und   Ausgangspunkt. Ein Vorschlag der früheren Warschauer-Pakt-
          Zusammenarbeit in Europa).  Staaten hat den Stein 1966 ins Rollen gebracht. Im Osten hatte
   2      Die OSZE – vom Konfe-   man die Deutschlandfrage auf dem Herzen, der Westen war
                                  von der Situation der Menschenrechte in den Warschauer-
          renznetz zu einer regionalen
          Internationalen Organisation   Pakt-Staaten betroffen. Beide Seiten wollten die Möglichkeit
   2      gemäß Art. 52 SVN. Durch die   eines bewaffneten Konfliktes minimieren. Daher wollte man
          Umbenennung von KSZE in   unverbindlich miteinander reden, um in diesen Fragen einen
   2      OSZE wurde die Organisation   modus vivendi zu finden.
          nicht mit Rechtspersönlichkeit   Die erste KSZE-Tagung fand von 1973-1975 in Helsinki
   2      ausgestattet.           statt. Die Diskussionsthemen wurden in drei „Körbe“ einge-
                                  teilt: Sicherheit, wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusam-
                                  menarbeit und humanitäre Zusammenarbeit. Die „Helsinki-
                                  Schlussakte“ war das Ergebnis der Konferenz. Obwohl die
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