Page 43 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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36 Kapitel 2 • Europäische Organisationen
wurde eine Plattform für gegenseitige Sicherheit geschaffen,
deren Aufgabe es ist die Kooperation zwischen verschiedenen,
die Sicherheit der Staaten betreffenden Internationalen Orga-
2 nisationen zu verbessern.
Zur Verhütung von Konflikten Die wichtigsten Gremien der OSZE sind der Außenmi-
verfügt die OSZE über fol- nisterrat (jährliche Treffen), der Hohe Rat (Senior Council,
gende Instrumente: mehrere Treffen im Jahr) und der Ständige Rat (Botschafter
Den Hochkommissar für der OSZE-Mitgliedstaaten, wöchentliche Treffen). Der „OSZE-
nationale Minderheiten, Vorsitzende“ (Chairman-in-office) ist der Kopf der täglichen
die OSZE-Missionen (Ein- Exekutivtätigkeit der OSZE; er wird dabei vom Generalsekretär
wirkung auf Gaststaaten, der OSZE unterstützt. Die OSZE hat Missionen in eine Reihe
gesellschaftliche Gegensätze von Ländern entsandt, darunter Bosnien und Herzegowina.
zu mildern und die Saaten zu Das Sekretariat, also die Verwaltung der OSZE, hat seinen Sitz
stabilisieren) und das Büro für in Wien und Prag.
demokratische Institutionen
und Menschenrechte (Feldfor-
schung und Faktensammlung). 2.9 Der Europarat
Der Europarat wurde 1949 von zehn europäischen Staaten
durch einen völkerrechtlichen Vertrag (BGBl. 1950, 263) ge-
gründet. Mittlerweile sind 47 Staaten Mitglieder des Europara-
tes. Sein Sitz ist Straßburg in Frankreich. Zweck der Gründung
des Europarates war gemäß der Präambel des Vertrages, die
gemeinsamen geistigen und moralischen Wertvorstellungen
2 der europäischen Staaten zu bekräftigen. Zu diesen Wertvor-
stellungen zählen insbesondere die individuelle und politische
Freiheit, die Rechtsstaatlichkeit und das Demokratieprinzip.
2 Präambel Eine Präambel findet sich vor jedem bedeutsamen Rechts-
akt. Auch der EU-Vertrag und das Grundgesetz haben eine.
2 Mit der Präambel drücken die Schöpfer eines Rechtsaktes aus,
von welchen Zielen sie bei der Schaffung und Gestaltung ge-
leitet wurden. Die Präambel ist bedeutsam für die Auslegung
2 des Rechtsaktes, welcher in ihrem Geiste zu interpretieren ist.
Aus diesem Grunde sind Streitigkeiten wie über den (nicht
2 vorhandenen) Gottesbezug in der Präambel des ehemaligen
Verfassungsvertrages juristisch nicht bedeutungslos.
Der Europarat hat keine nennenswerten Kompetenzen.
2 Es handelt sich eher um eine politische Diskussionsrunde der
Mitgliedstaaten, die thematisch der Zusammenarbeit im Sinne
2 gemeinsamer europäischer Werte gewidmet ist. Allerdings
bringt er immer wieder rechtlich bedeutsame Dokumente her-
2 vor, wie z. B. die Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (EMRK ▶ Abschn. 3.1), das europäische
Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkei-
2 ten (BGBl. 1961 II, 82), die europäische Sozialcharta (BGBl.
1964 II, 1261) oder das Rahmenübereinkommen zum Schutz
nationaler Minderheiten (BGBl. 1997 II, 1408). Heute widmet