Page 47 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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          3.1  •  Mitglieder und Organe des Europarates


          das Unionsrecht in Gefahr sah. Das umstrittene Gutachten
          des EuGH, Generalanwältin Kokott hatte in ihrer Stellung-
          nahme (v. 13. Juni 2014, ECLI:EU:C:2014:2475) noch für die
          bedingte Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem Unionsrecht
          plädiert, kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die
          EU nach Art. 6 I 1 EUV weiterhin primärrechtlich verpflichtet
          ist, der EMRK beizutreten.
            Nach der feierlichen Proklamation einer eigenen, nunmehr
          neben dem EUV rechtsverbindlichen Grundrechtecharta der
          Europäischen Union (ABl. 2000C 364/1, Art. 6 I EUV) besteht
          eine dritte Säule des Grundrechtsschutzes für die EU (▶ Ab-
          schn. 4.3).
          -   das Ministerkomitee,
            Die Organe des Europarates sind:
          -
          -
              die Parlamentarische Versammlung
              und das Sekretariat.

          Die beiden ersteren haben die Aufgabe, die Themen, denen
          sich der Europarat gewidmet hat, zu diskutieren und gegebe-
          nenfalls Empfehlungen dazu zu verabschieden. Das Sekretariat
          unterstützt Komitee und Versammlung dabei. Die Organe ha-
          ben allerdings in der Praxis keine besondere Bedeutung er-
          langt. Lediglich das Ministerkomitee spielt im Rahmen der
          EMRK eine Rolle.
            Neu geschaffen wurde im Jahre 1999 der Posten eines   Kommissar für Menschen-
          Kommissars für Menschenrechte. Die Aufgabe des Kom-               rechte
          missars besteht darin, das Bewusstsein für Menschenrechte
          in den einzelnen Mitgliedstaaten zu schärfen. Ihm kommen,
          anders als dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
          (EGMR ▶ Abschn. 3.2.5), keine juristischen Kompetenzen zu,
          er kann nur präventiv tätig werden und veröffentlicht alljähr-
          lich einen Bericht zur Menschenrechtssituation in den einzel-
          nen Mitgliedsstaaten und zu generellen menschenrechtlichen
          Fragestellungen.
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