Page 36 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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2.4 • Die EFTA und der EWR
Man muss diese Frage aus politischer und praktischer Sicht Die Vertreter der Mitglied-
beantworten. Im Europäischen Rat sind die Mitgliedstaaten der staaten müssen nur ein
Gemeinschaften nicht an die rechtlichen Entscheidungs- und anderes Schild in die Tisch-
Handlungsvorgaben des Gesetzgebungsverfahrens gebunden. mitte stellen und schon sind
So können sie weitgehend frei von institutionellen „Fesseln“ ge- sie nicht mehr Europäischer
meinsame Politik betreiben. Der Europäische Rat kann aber auch Rat, sondern Ministerrat.
schlagartig sein Gesicht verändern und zum Rat der Europäi-
schen Union mutieren, denn: Die Teilnehmer eines Treffens des
Europäischen Rates können sowohl in der Funktion als Regie-
rungschefs als auch als Mitglieder des Ministerrates handeln. Der
Rat setzt sich normalerweise aus 28 von den Regierungen ent-
sandten Fachministern zusammen, je nachdem, welche Themen
auf der Tagungsordnung stehen. Die Regierungschefs können
aber auch den Ministerrat bilden. Daher kann ein Treffen der
Regierungschefs, zumindest theoretisch, zwei Gesichter haben.
Außerdem sind die Regierungschefs der Mitgliedstaaten
durch ihre Teilnahme am Europäischen Rat politisch mit der
Union verbunden. Konflikte, die im Ministerrat vielleicht
nicht lösbar sind, wie zum Beispiel die Flüchtlingskrise oder
Erleichterungen für Großbritannien um den Austritt aus der
EU zu verhindern, können im Europäischen Rat durch die Re-
gierungschefs selbst beigelegt werden.
2.4 Die EFTA und der EWR
Die Vorteile einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für
prosperierende Staaten sind bestechend, aber nicht alle Staaten
konnten oder wollten gleich partizipieren. Die europäischen
Staaten, die nicht Mitglieder der damals noch drei Gemein-
schaften waren, versuchten auf andere Weise, die Vorteile eines
freieren grenzüberschreitenden Handels zu erlangen, ohne al-
lerdings eine weitergehende Integration, wie bei der Europäi-
schen Union, voranzutreiben.
- Europäische Freihandelsassoziation – EFTA, sondern eine Freihandelszone.
„Freier“ grenzüberschreitender Handel durch:
-
Die EFTA ist keine Zollunion
-
Europäische Union,
Europäischen Wirtschaftsraum – EWR (Verbindung
EFTA-EU).
Dänemark, Großbritannien, Portugal (damals noch nicht Mit-
glieder der Gemeinschaften), Norwegen, Österreich, Schweden
und die Schweiz haben 1960 die EFTA (European Free Trade
Association) mit einem völkerrechtlichen Vertrag gegründet.
Der EFTA-Vertrag schafft eine Freihandelszone und schreibt
insbesondere Handelserleichterungen wie Zollreduzierungen
und das Verbot von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen vor. Die