Page 32 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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2.2 • Die Europäischen Gemeinschaften
2.2 Die Europäischen Gemeinschaften
Bei der Gründung der EWG im Jahre 1957 existierten drei Mehr über die Europäische
Gemeinschaften, die EWG, der Euratom und die bereits 1952 Union im Internet unter
gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl www.europa.eu
(EGKS), deren Vertrag 2002 auslief. Kohle- und Stahlpro-
dukte wurden seitdem vom Anwendungsbereich des EGV bzw.
nunmehr des AEUV umfasst. Wie bereits gesagt bestehen die
Gemeinschaften mit Ausnahme des Euratom seit dem Inkraft-
treten des Vertrags von Lissabon (VvL) nicht mehr, es besteht
nur noch die Europäische Union.
Die Europäische Union und der Euratom haben ihren Sitz EU und Euratom haben
in Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Die Hauptorgane resi- gemeinsame Organe.
dieren in diesen drei Städten (s. Protokoll über die Festlegung
der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und sons-
tiger Stellen und Dienststellen, ABl. 2007C 306/163).
Kurz zur historischen Entwicklung: Jede der Gemeinschaf-
ten wurde durch einen internationalen Gründungsvertrag
sechs europäischer Staaten ins Leben gerufen. Die Atomge-
meinschaft, oft als EURATOM bezeichnet, und die Europäi-
sche Gemeinschaft (früher: Europäische Wirtschaftsgemein-
schaft) wurden 1957 gegründet. Man nennt EURATOM und
EWG-Vertrag auch die „Römischen Verträge“, weil sie in Rom
unterzeichnet wurden.
Die Gründungsmitglieder der Gemeinschaft sind Bel-
gien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und
die Bundesrepublik Deutschland. Im Jahre 1973 sind Dä-
nemark, das Vereinigte Königreich und Irland beigetreten.
Griechenland wurde 1981 Mitglied der Gemeinschaften, Por-
tugal und Spanien 1986. Finnland, Österreich und Schweden
wurden nach zeitaufwendigen und teilweise problematischen
Verhandlungen am 1.1.1995 in die Union aufgenommen. Der
geplante Beitritt Norwegens scheiterte an einem ablehnenden
Referendum der Bevölkerung (28.11.1994). Die vorerst letzte
Beitrittswelle von zehn mittel- und osteuropäischer Staaten Seit 2013 gibt es das Europa
geschah am 1. Mai 2004 (zu den Bedingungen siehe die Bei- der 28. Mit dem Beitritt über-
trittsakte vom 14. April 2003, ABl. 2003L 236/33). Der Beitritt nehmen die Neumitglieder das
von Bulgarien und Rumänien geschah 2007, der von Kroatien gesamte EU-Recht, den sog.
2013. acquis communautaire.
Ob das Vereinigte Königreich im Rahmen des „Brexits“ die
Union nach Art. 50 EUV demnächst wieder verlassen wird,
erscheint noch unsicher, wäre jedoch ein Novum und der erste
Anwendungsfall der Vorschrift.
Die Türkei ist mit der Union assoziiert. Assoziierung be-
deutet die Herstellung besonderer und privilegierter Beziehun-
gen zu einem Drittstaat und soll häufig – aber nicht zwangsläu-
fig – den späteren Beitritt vorbereiten. Assoziationsabkommen