Page 35 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
P. 35

28   Kapitel 2  •  Europäische Organisationen


                                  derungen der drei Gemeinschaftsverträge und setzte die vorher
                                  bestehende EPZ auf ein vertragliches Fundament.
                                     Der Europäische Rat ist nunmehr in Art. 15 EUV geregelt
   2                              und ein Organ der Europäischen Union. Er ist eine jährlich
                                  mehrmals tagende Konferenz der EU-Staats- und Regie-
                                  rungschefs, dem Präsidenten des Europäischen Rates (z. Zt.:
                                  Donald Tusk) und dem Präsidenten der Kommission (z. Zt.:
                                  Jean-Claude Juncker). Die Hohe Vertreterin der Union für Au-
                                  ßen- und Sicherheitspolitik (z. Zt.: Federica Mogherini) nimmt
                                  an den Arbeiten des Europäischen Rates teil.


                                     Art. 15 EUV – Europäischer Rat
                                     (1) Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung
                                     erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen
                                     Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht ge-
                                     setzgeberisch tätig. […].



                                  Durch den Vertrag von Lissabon wurde der Europäische Rat
                                  umfassend kodifiziert. Der Europäische Rat ist demnach eine
                                  Gipfelkonferenz, welche die richtungweisende Entscheidungen
                                  und Zielsetzungen im Rahmen der Union festlegen soll. An-
                                  stöße für die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion
                                  und für die Durchführung von Direktwahlen zum Europäi-
   2                              schen Parlament kamen aus dem Europäischen Rat.
                                     Der Europäische Rat tritt (mindestens) zweimal pro Halb-
                                  jahr zusammen; die Einberufung wird vom Präsidenten vor-
   2                              genommen. Entscheidungen werden laut Art. 15 IV EUV im
                                  Konsens getroffen, d. h. ein Beschluss gilt als gefasst, wenn kein
   2                              Mitglied dagegen stimmt.
          Präsident des Europäischen   Der Präsident des Europäischen Rates wird für zweiein-
   2      Rates                   halb Jahre gewählt und darf kein einzelstaatliches Amt ausüben
                                  (Art. 15 VI UAbs. 3 EUV). Die Idee dahinter war, die bis dahin
                                  alle sechs Monate rotierende Präsidentschaft zu institutiona-
   2                              lisieren und mit einem längeren Zeitraum geeigneter für die
                                  politische Leitung der Union als Impulsgeber zu machen. Die
   2                              Aufgaben des Präsidenten sind in Abs. 6 niedergelegt. Zu ih-
                                  nen zählen die Führung des Vorsitzes bei den Beratungen, die
                                  Schaffung von Kontinuität, Förderung von Zusammenhalt und
   2                              Konsens und die Vorlage eines Berichts an das Europäische
                                  Parlament im Anschluss an jede Tagung.
   2                                 Es stellt sich die Frage, warum das Organ Europäischer
                                  Rat geschaffen wurde, wenn doch bereits ein (Minister-)Rat
                                  der Union (Art. 16 EUV) existiert? Der Rat ist ebenfalls mit
   2                              Vertretern der Regierungen besetzt und könnte der EU die
                                  Impulse setzen.
   30   31   32   33   34   35   36   37   38   39   40