Page 14 - BGW_EB_in german
P. 14

Analyse und Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten von Biomasse                    ENDBERICHT




            2.2  Wachstumsperspektiven  des  Biomassepotenzials  durch  den
                  Anbau von Energiepflanzen


            Die  zukünftige  Verfügbarkeit  von  Biomassepotenzialen  wird  maßgeblich  durch  die
            Entwicklung  der  Anbauflächen  bestimmt,  da  steigende  Ernteerträge  und  größere  zur
            Verfügung stehende Flächen zu höheren Nawaro-Potenzialen führen. Im Gegensatz hierzu
            sind  bei  den  landwirtschaftlichen,  industriellen  wie  kommunalen  Reststoffen  tendenziell
            stagnierende    bis   rückläufige   Mengen    zu   erwarten,   u.a.   aufgrund   sinkender
            Bevölkerungszahlen.


            2.2.1  Die Anbaufläche als Schlüsselgröße für das Energiepflanzenpotenzial

            Unter  dem Begriff Energiepflanzen  werden ein-  oder  mehrjährige  Kulturen verstanden, die
            auf  landwirtschaftlichen  Nutzflächen  zur  ausschließlichen  energetischen  Verwertung
            angebaut  werden.  Die  erzeugte  Biomasse  kann  entweder  als  Festbrennstoff,  als  Rohstoff
            (sog.  Substrat)  zur  Biogasgewinnung  oder  als  Basis  für  flüssige  Energieträger  eingesetzt
            werden.
            Für die Abschätzung des Potenzials waren dabei Aussagen zu treffen, welche Anbaufläche
            im  Zeitverlauf  für  die  Energiepflanzenproduktion  zur  Verfügung  steht.  Dabei  ist  die
            Flächenkonkurrenz       zur   Nahrungsmittelproduktion     und    zur   sonstigen,    nicht-
            landwirtschaftlichen Flächennutzung zu beachten.
            Die landwirtschaftliche Ackerfläche in Deutschland von derzeit knapp 12 Mio. ha wird primär
            zur   Nahrungsmittelproduktion  genutzt.  Die  verbleibende       Fläche,  die  für  eine
            Energieproduktion zur Verfügung steht, ist direkt vom Flächenbedarf für die Nahrungsmittel-
            erzeugung  und  anderen  konkurrierenden  Flächennutzungen  abhängig.  Als  Folge  der
            Überproduktion  an  Nahrungsmitteln  werden  innerhalb  der  EU  seit  einigen  Jahren
            Maßnahmen  durchgeführt,  um  die  verwendete  Fläche  und  damit  die  Produktion  zu
                                                                      3
            reduzieren. Zurzeit belaufen sich diese Stilllegungsflächen  auf ca. 1,2 Mio. ha. Ein Teil der
            Stilllegungsflächen kann nicht zur Anpflanzung von nachwachsenden Rohstoffen verwendet
            werden, da aus Gründen des Artenschutzes eine  mehrjährige  Bepflanzung vorgesehen  ist
            oder technische Gründe dagegen sprechen.
            Prinzipiell  sind  die  betrachteten  Flächen  zur  Produktion  von  Pflanzen  sowohl  zur  thermo-
            chemischen  (z.B.  Holz  aus  Kurz-Umtriebs-Plantagen)  und  bio-chemischen  (beispielsweise
            Mais,  Getreide),  als  auch  zur  physikalisch-chemischen  Umwandlung  (Raps,  Zuckerrüben,
            Weizen)  geeignet.  In  welchem  Maße  die  Fläche  zu  welcher  energetischen  Nutzung
            verwendet wird, ist von vielfältigen Faktoren abhängig. Wesentlich sind die wirtschaftlichste
            Flächennutzung, die  Bodenqualität des Standortes, klimatische  Bedingungen  am  Standort,
            zu  beachtende  Fruchtfolgen  sowie  die  verfügbare  Technik.  Auch  wenn  z.B.  das
            Biomassepotenzial zur thermo-chemischen Nutzung theoretisch den höchsten Energieertrag
            ermöglichen  würde,  führt  diese  in  der  Praxis  nicht  zwangsläufig  auch  zum  Anbau  von
            beispielsweise  Kurz-Umtriebs-Plantagen,  wenn  aus  finanzieller  Sicht  der  Anbau  von  Raps
            zur  Produktion  von  Biodiesel  lukrativer  ist.  Auch  politische  Rahmenbedingungen  wie
            Stilllegungsprämien  oder  andere  agrarpolitischen  Förderinstrumente  beeinflussen  die
            Flächenkonkurrenz.





            3
                  Der  Begriff  der  Stilllegungsfläche  wird  durch  Umstrukturierung  des  Prämiensystems  möglicherweise  abgeschafft
                  werden. Im Weiteren wird für zukünftige Entwicklungen die Bezeichnung „zur Verfügung stehende Fläche“ verwendet.
                  Die Flächensituation der Vergangenheit wird mit der Bezeichnung Stilllegungsfläche charakterisiert. Die Unterscheidung
                  von Stilllegungsflächen und nicht stillgelegten Flächen ist zur Erklärung des Ist-Zustandes notwendig, auch wenn sie
                  zukünftig nicht mehr getroffen wird.



                Wuppertal Institut  IE Leipzig  FHG-Umsicht  GWI                                   5
   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19