Page 16 - BGW_EB_in german
P. 16

Analyse und Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten von Biomasse                    ENDBERICHT




                wird  somit  durch  den  ökologischen  Landbau  zu  einer  Verdrängung  der  nutzbaren
                Anbauflächen von nachwachsenden Rohstoffen kommen.
              Ertragssteigerungen  der  Pflanzen.  Seit  den  50er  Jahren  wurden  im  Mittel  jährliche
                Ertragssteigerungen  der  Pflanzenernte  von  ca.  2 %  erzielt.  Da  Energiepflanzen  als
                nachwachsender Rohstoff nicht mehr zum Verzehr geeignet sein müssen, können diese
                Ertragssteigerungen durch neue Züchtungen möglicherweise noch beschleunigt werden.
                Eine  quantitative  Abschätzung  dieser  Ertragssteigerungen  war  nicht  Ziel  dieser  Studie
                und  erfordert  die  Analyse  vieler  Faktoren.  Unter  anderem  gehören  dazu  die
                Veränderungen gesetzlicher Grundlagen sowie Züchtungserfolge in der Gentechnologie.
                Bereits veröffentliche Forschungsergebnisse aus Einzelversuchen können nur mit großer
                Vorsicht interpretiert werden, da zur Energieproduktion im Anwendungsfall sichergestellt
                sein  muss, dass mit anbaustabilen Erträgen  unter „Feldbedingungen“ kalkuliert werden
                kann.  Die  zunehmende  Verwendung  von  sehr  groß  wachsenden  Pflanzensorten
                (beispielsweise 3  m hohen  Maispflanzen) in großräumigen  Monokulturen könnten  aber
                auch Akzeptanzprobleme für den Energiepflanzenanbau in der Bevölkerung hervorrufen.
                Im Sinne einer eher konservativen Abschätzung des Biomasssepotenzials werden daher
                die Möglichkeiten der Ertragssteigerungen vorsichtig abgeschätzt.
            Geht man von einer weiteren Ertragssteigerung von 2 % jährlich bis zum Jahr 2030 aus, ist
            mit einer Steigerung der Erntemengen, und somit dem  Potenzial aus Energiepflanzen, um
            den  Faktor  1,64  zu  rechnen.  Bei  3 %  jährlicher  Steigerung  könnte  eine  Potenzial-  und
            Ertragsverdoppelung erwartet werden (Faktor 2,09).


            2.2.3  Entwicklung des Energiepflanzenpotenzials bis 2030
            Ausgehend von den vorgestellten Faktoren werden die beiden Haupteinflüsse (Flächen für
            den  Anbau  nachwachsender  Rohstoffe,  Ertragssteigerungen)  zusammengefasst.  Die
            folgende Abbildung 2-1 stellt die Situation der Flächen, die zum Anbau von Energiepflanzen
            genutzt werden können, für die Jahre 2005, 2020 und 2030 dar. Die Biogaspotenziale der
            Dauergrünlandflächen sind in dieser Flächenkategorie nicht enthalten, werden aber bei der
            Ermittlung des Gesamtpotenzials im folgenden Abschnitt 2.3 berücksichtigt.
            Zur Berechnung des energetischen Potenzials wurde zudem eine jährliche Ertragssteigerung
            von 2 % angenommen.
            Die Anbauflächen zur Produktion von Biokraftstoffen wurden weitgehend konstant gelassen.
            Es  wurde  wie  angesprochen  davon  ausgegangen,  dass  der  Ausbau  von  Rapssorten  zur
            Biodieselproduktion  perspektivisch  nicht  wesentlich  zunehmen  wird.  Für  Weizen  zur
            Bioethanolproduktion  wurde  eine  Flächensteigerung  auf  250.000 ha  bis  zum  Jahr  2020
            unterstellt.  Die  Fläche  der  sonstigen  Stoffnutzung  wurde  in  der  Entwicklung  weiterhin  mit
            10 % der Stilllegungsflächen angesehen.

            Der  Abbildung  2-1  ist  somit  die  Potenzialentwicklung  der  Biokraftstoffe  aufgrund  von
            Ertragssteigerungen zu entnehmen. Zudem steht die Fläche von 1.150.000 ha (Jahr 2020)
            und  1.600.000 ha  (Jahr  2030)  für  Pflanzen  zur  thermo-chemischen  (Verbrennung,
            Vergasung)  oder  bio-chemischen  Nutzung  (Vergärung  zu  Biogas)  zur  Verfügung.  Diese
            beiden alternativen Verwendungspfade dürfen jedoch nicht addiert werden.

















                Wuppertal Institut  IE Leipzig  FHG-Umsicht  GWI                                   7
   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20   21