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ENDBERICHT Analyse und Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten von Biomasse
3.3 Techniken für die Einspeisung ins Erdgasnetz
Nachdem das Rohbiogas zu einem Produktgas mit entsprechender Qualität aufbereitet
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wurde, muss die Erzeugungsanlage an das Erdgasnetz angeschlossen werden .
Bei einer Einspeisung muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass das Gas mit einem
höheren als dem entsprechenden Leitungsdruck an der Einspeisestelle vorliegt. Die
Entscheidung, ob eine Druckerhöhung bei dem Produktgas aus Biogasanlagen notwendig
ist, ergibt sich aus den verschiedenen Druckstufen des Erdgasnetzes. Aufgrund des
verfahrensbedingten Betriebsdrucks der Aufbereitungsanlagen von 5-8 bar liegt das
aufbereitete Biogas in den meisten Fälle jedoch schon mit einem Druck vor, der – je nach
Aufbereitungsverfahren – für eine Einspeisung in lokale oder Verteilnetze in der Regel
ausreicht.
Mit dem Begriff der Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM-A) werden Kombinationen
aus Gasdruckregelanlagen und Gasmessanlagen bezeichnet, die sich an den Schnittstellen
verschiedener Leitungen, Netzteile oder Netze befinden. Ihre Aufgabe ist es, am
Einspeisepunkt den Volumenstrom und den Gasdruck zu messen, regeln und zu begrenzen.
Das Gas wird von einem Eingangsdruck auf einen niedrigeren Ausgangsdruck entspannt. In
der Regel schwankt der Eingangsdruck, während der Ausgangsdruck über den
Volumenstrom konstant zu halten ist. Neben der Druckregelung und Mengenmessung wird
das nachgeschaltete Netz über Sicherheitseinrichtungen gegen eine Überschreitung des
zulässigen Leitungsdruckes geschützt.
Von den Gasdruckregel- und Messanlagen sind zusätzlich die Anlagen zur
Gasbeschaffenheitsmessung zu unterscheiden. Unter dem Begriff "Gasbeschaffenheit"
werden brenntechnische Kenndaten wie Brennwert, Heizwert, Dichte und Wobbe-Index
zusammengefasst. Auch werden der CO 2- und Sauerstoffgehalt des Gases, sowie
Gasbegleitstoffe, Schwefelkomponenten, der Wassertaupunkt und der KW-
Kondensationspunkt gemessen.
Für eine zeit- und wärmeäquivalente Übernahme muss ein Nachweis über die
übernommenen Energiemengen und den Wobbe-Index geführt werden. Die Gasabrechnung
erfolgt heute fast ausschließlich thermisch, d. h. dem Kunden wird nicht das vom geeichten
Gaszähler gemessene Gasvolumen, sondern die Energie des bezogenen Gases (in kWh th)
in Rechnung gestellt. Aus diesem Grund ist für die Gasabrechnung vor allem die
Bestimmung des Brennwertes des eingespeisten Gases relevant.
Gase, die in die öffentliche Gasversorgung gelangen, müssen durch eine Odorierung mit
Geruchsstoffen versetzt werden, um eine Gefährdung der Nutzer sowie des Bedien- und
Wartungspersonals beim Ausströmen des ansonsten geruchlosen Erdgases auszuschließen.
Unter Konditionierung wird an dieser Stelle die Regelung der Gasqualität für die
Einspeisung verstanden, die sich an der geforderten Gasqualität orientiert. Die dabei
bestehenden Anforderungen werden in Abschnitt 8.2 behandelt. Je nach Einspeisefall muss
dabei ein Mischer vorgesehen werden. Anlagen zur Mischung werden über den Heizwert-
oder Wobbe-Index geregelt, wobei Druck und Volumenstrom als Stellgrößen fungieren.
Probleme entstehen in diesem Fall bei geringen Volumenströmen oder schwankenden
Einspeisemengen, die eine Regelung kompliziert gestalten.
Da Biogasanlagen im Prinzip kontinuierlich betrieben werden, kann sich u.U. die
Notwendigkeit ergeben, die produzierte Gasmenge für einige Stunden in einem
Zwischenspeicher (Tagesspeicher) zu lagern, um ein gewünschtes Einspeiseprofil zu
erreichen.
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Die Techniken und Kosten des Einspeisepunkts werden in Band 4 des Endberichts vom GWI Essen detailliert erläutert.
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