Page 134 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
P. 134

besitzen sollen, um sanft zu sein gegen sich selbst unter sich und gegen
                die von ihnen Bewachten. – Ja, und zwar mit Recht, sagte er. – Aber
                neben dieser Erziehung nun sollen sie, wie jeder Verständige wohl

                behaupten dürfte, auch derartige Wohnungen und eine derartige übrige
                Habe sich bereitet haben, welche weder den Wächtern selbst es
                unmöglich machen, daß sie die Besten sind, noch sie veranlassen, den
                übrigen Bürgern Böses zu thun. – Ja, und in Wahrheit wird man dieß
                behaupten. – Sieh also zu, sagte ich, ob sie etwa in folgender Weise
                leben und wohnen müssen, woferne sie eben Derartige sein sollen:
                Erstens nemlich daß Keiner irgend eine ihm eigenthümliche Habe

                besitze, wenn es nicht durchaus nothwendig ist; ferner daß Keiner eine
                Wohnung oder irgend eine Vorratskammer habe, in welche nicht ein
                Jeder, der will, eintreten kann; alles Nöthige aber, was besonnene und
                tapfere Kriegs-Kämpfer bedürfen, sollen sie nach bestimmter
                Feststellung von den übrigen Bürgern als Lohn für ihren Wachdienst
                erhalten, und zwar gerade so Viel, daß für den Zeitraum eines Jahres

                ihnen weder Etwas übrig bleibt, noch sie Mangel haben;
                gemeinschaftliche Mahlzeiten aber sollen sie besuchen und so, wie im
                Feldlager, gemeinschaftlich leben; was aber Gold und Silber betrifft, so
                soll man ihnen sagen, daß sie von den Göttern her stets in ihrer Seele
                göttliches Gold und Silber besitzen und das menschliche nicht bedürfen,
                und daß es nicht erlaubt sei, den Besitz des ersteren durch Mischung mit
                dem Besitze des sterblichen Goldes zu beflecken, weil ja viel

                Frevelhaftes betreffs des gewöhnlichen Geldes schon geschehen sei, das
                bei ihnen selbst befindliche aber makellos sei; hingegen ihnen allein
                unter den im Staate Lebenden soll es verpönt sein, Gold und Silber in die
                Hand zu nehmen und zu berühren, oder unter demselben Dache mit ihm
                zu wohnen, oder es als Schmuck umzuhängen oder aus silbernem und
                goldenem Geschirre zu trinken. Und auf diese Weise also möchten sie

                sowohl selbst bewahrt bleiben, als auch den Staat bewahren; wann
                hingegen sie selbst sowohl eigenes Land als auch Wohnungen und Geld
                besitzen, dann werden sie nicht Wächter, sondern Haushälter und
                Landbebauer sein und eher feindliche Gebieter als Bundesgenossen der
                übrigen Bürger werden, und hassend und gehaßt und Hinterlist übend
                und durch Hinterlist verfolgt werden sie ihr ganzes Leben hinbringen, da
                sie weit mehr und heftiger die Eingebornen als die äußeren Feinde

                fürchten müssen und hiemit bereits sogleich dem Verderben
                entgegenrennen, sie selbst sowohl als auch der übrige Staat. Wollen wir
                also, sagte ich, um all dieser Dinge willen behaupten, daß auf diese
                Weise die Wächter betreffs ihrer Wohnung und des sämmtlichen





                                                          133
   129   130   131   132   133   134   135   136   137   138   139