Page 524 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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236 Zwölf Patricische Marspriester. S. über sie Meyers Röm. Alterth. S.
                221. f. Ueber die Vestalische Jungfrauen S. ebd. S. 223. ff. und über die
                alle neun Tage gehaltenen Stadtmärkte (daher Nundinae aus Novendinae)

                S. 260. 266. das.


                237 Cicero widerlegt diese Sage auch de Or. II, 37. Tusc. I, 16. IV, 1.
                Der Irrthum kam entweder daher, weil um die Zeit, da Numa die
                Regierung antrat, ein Spartaner Namens Pythagoras in den Olympischen
                Spielen siegte, oder weil Pythagoras der Philosoph auch in Italien lebte;
                oder weil man zwischen Vorschriften des Pythagoras und des Numa
                Aehnlichkeiten entdeckte.


                238 Sogar diese Reflexion hat Cicero aus Polybius genommen. S. VI, 59.
                2.


                239 Wie es scheint, ein Lieblingsgedanke des Cicero. Er bringt ihn auch

                in den Tusculanen I, 1. vor.


                240 Nach Dionys. von Halik. III, 1. (einer von A. M. gebilligten Lesart
                zu Folge) war Tullus Hostilius Enkel des Romulus, da seine Mutter eine
                Tochter der Hersilia war, Diese aber Gattin des Romulus gewesen seyn
                soll.


                241 Eigene Priester zur Kriegsankündigung. S. über sie Creuzers Röm.
                Antiquitäten. S. 274. Meyers Röm. Alterth. S. 219. Eine eigene

                gründliche Abhandlung über die Fetialen hat man von J. D. Ritter,
                welche in Martini's Thesaur. Dissert. II, 2. S. 188 bis 234, steht.


                242 Man ergänze allenfalls: ließ er sich erst vom Senat und dem Volke
                ertheilen. Es fehlt hier weiter Nichts, als vielleicht eine nähere Nachricht
                von dieser Einrichtung wegen der königlichen Insignien; Etwas über den
                Tod des Tullus, und dann der Anfang der Beifallsbezeugungen eines
                Zwischenredners (vielleicht des Lälius), die, wo die Handschrift wieder
                fortfährt, noch fortgesetzt werden.


                243 Diese vom Augustinus uns erhaltene Stelle ( de Civ. Dei III, 15.)

                fügt sich hier nicht unbequem ein.


                244 Nämlich Ostia gleichsam der Hafen Roms.









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