Page 529 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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ein erreichtes Ideal betrachtete; was aus einer Menge von Stellen seiner
                Schriften hervorgeht. Von dieser Schilderung mag er dann auf die
                historische Darstellung der Veränderung der Römischen Verfassung, und

                dann zu einem kurzen Blicke auf die Platonische Republik übergegangen
                seyn, wo die Handschrift wieder fortfährt.


                293 Nach Plato (Rep. V, S. 737.) soll der Staat aus 5040 Bürgern
                bestehen und auf dieser Zahl bleiben (S. 740. 746. 771.). Aristoteles (
                Eth. ad Nic. X, 10.) sagt, ein Staat könne weder aus zehen, noch aus
                hunderttausend Bürgern bestehen. In der Republik (VII, 4.) sagt er, er
                soll nicht groß seyn, und an einer andern Stelle (II, 8.) werden 10000 als
                Normalzahl angenommen, Man sieht hier den von Griechischen Städten

                und Städtchen hergenommenen Maßstab.


                294 Die hier noch folgenden Worte Hic facultatem cum.... müssen
                unübersetzt bleiben, da man über sie nur blind rathen müßte. Die Lücke
                mag eine tiefere Entwicklung der Ursachen der Römischen
                Staatsveränderung, ein Lob des Brutus und Collatinus, und Anderes über
                die neue und freie Verfassung enthalten haben.


                295 Man kann hier aus Augustin. ( de Civ. Dei V, 12.) so fortfahren: –

                »wurden die Römer der königlichen Regierung müde, führten eine
                jährige Regierung zweier Staatsoberhäupter ein und nannten sie
                Staatsberather ( Consules) vom Rathgeben ( consulere), nicht Könige
                oder Herren vom Regieren oder Herrschen.


                296 Hier war entweder von der Abschaffung des Ostracismus in Athen
                durch den Hyperbolus vergleichungsweise die Rede, oder von der
                Aufhebung der vom Römischen Volke gegebenen Verordnung wegen
                Zurückgabe des Privateigenthums der Tarquinier.


                297 S. Livius II, 2. und über das Folgende Liv. II, 7.


                298 Libri pontificales oder pontificii.


                299 S. Cicero von den Gesetzen III, 3. Vgl. Dirksen über die Zwölf-

                Tafel-Fragmente S. 634. 646.


                300 Im Jahre Roms 305. Beide trugen zur Abschaffung des Decemvirats
                bei.







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