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AUS DER GEMEINDE 15 Was macht eigentlich der – z.B. Personalverantwortung Das kennen natürlich die meisten von uns aus dem gener Rechtsträger, eine gemeinnützige GmbH, eigenen Berufsumfeld. Personalverantwortung, das und die Kirchengemeinde ist zu 90 % Gesellschaf- heißt Einstellen, in der Tätigkeit begleiten, dafür ter. sorgen, dass auch langfristig die Gehälter gesichert Wenn die Einstellung wie beschrieben vollzogen sind, dass alles korrekt berechnet wird, dass die ist, ist also die Verantwortung des GKR die Beglei- Arbeitsbedingungen stimmen und der Einsatz der tung und Fürsorge für den/die neue Mitarbeitende Mitarbeitenden auch den gewünschten Erfolg brin- wie auch für alle anderen. In den Einrichtungen gen kann und – notfalls – auch arbeitsgerichtliche sorgt vorrangig die Leitung für alles Notwendige, Auseinandersetzung oder Kündigung. aber der GKR – und nicht nur die Mitglieder des Wie Sie aus der Aufzählung erkennen, sind hier Personalausschusses – sind gehalten, immer ein erst einmal nur die beruflich Mitarbeitenden ge- offenes Ohr für alle Mitarbeitenden zu haben und meint. Für die Ehrenamtlichen trägt der GKR auch auch von sich aus auf ihre Belange zu achten. Das Verantwortung, aber das ist ein anderes Thema. hört sich natürlich viel schöner an, als es in der Natürlich können all die genannten Dinge nicht von Praxis dann durchzuhalten ist, vor allem aber soll- einem Gremium und nicht an einem Sitzungstisch ten wir uns gegenseitig nicht den guten Willen ab- erledigt werden. Fangen wir mit dem „Einstellen“ sprechen, gemeinsam mit unserem Einsatz für un- an: Der GKR hat also nach den – auch künftig – zu sere Gemeinde das Beste zu erreichen. erwartenden Einnahmen einen Stellenplan erstellt Aktuell wollen wir ja gerade eine Pfarrstelle beset- und durch den Kirchenkreis genehmigt bekommen. zen, und da läuft es doch ein wenig anders. Es Wenn dann eine Lücke entsteht, durch Erreichen fängt auch mit einer laut Stellenplan besetzbaren der Altersgrenze z.B., kann die Stelle wieder be- Stelle sowie einer vom Personalausschuss vorbe- setzt werden. Es wird ausgeschrieben, der Perso- reiteten und vom GKR beschlossenen Ausschrei- nalausschuss (z.Z. Karen Drews, Alexandra Hepp- bung an. Die wird aber dann im Kirchlichen Amts- ner, Björn Severin, Uwe Sylvester, Udo Wagner blatt veröffentlicht, wo auch alle Pfarrerinnen und und Pfn. Martina Weber) sichtet die Bewerbungen Pfarrer, die eine neue Stelle suchen, hineinschau- und bereitet die Einstellung vor. Natürlich ist auch en. Die Bewerbungen kommen über das Konsisto- die Mitarbeitervertretung beteiligt wie vorgesehen. rium in die Gemeinde, und dann ist wieder der Per- Je nachdem, um was für eine Stelle es sich han- sonalausschuss dran. Wenn unter den Bewer- delt, Erzieherin in der Kita oder vielleicht jemand für ber/innen jemand (oder vielleicht sogar zwei oder die Kirchhofsverwaltung, ist außer dem Personal- drei) zu unseren in der Ausschreibung definierten ausschuss auch die Leitung der entsprechenden Wünschen gut passt, dann ist als nächstes ein Vor- Einrichtung an den Einstellungsgesprächen betei- stellungsgespräch mit dem ganzen GKR dran. Ein ligt. Wenn alles gut zusammenpasst, liegt am Ende Gottesdienst und noch eine andere Präsentations- dem GKR ein einvernehmlicher Beschlussvor- möglichkeit (Bibelstunde, Konfer-Stunde) und ein schlag zur Einstellung vor. Gemeinde-Gespräch sind vorgesehen. Dann muss Als nächstes kommt dann unser KVA (Kirchliches der GKR entscheiden, was noch ein bisschen Verwaltungsamt) ins Spiel, das fertigt nämlich den schwerer ist, als bei jeder anderen Stellenbeset- korrekten Vertrag aus, errechnet nach dem Kirchli- zung. Die vor uns liegende Besetzung ist durch die chen Tarif den entsprechenden Verdienst und sorgt Gemeinde zu entscheiden, im Wechsel ist danach dafür, dass der dann auch pünktlich auf dem Konto dann wieder das Konsistorium dran. Auch bei kon- ist – natürlich von dem Geld der Kirchengemeinde. sistorialer Besetzung hat die Gemeinde ein Mit- Kita und Kirchhof hatte ich schon erwähnt, außer- spracherecht – unsere letzte war Pfn. Juliane Gö- dem gibt es auch Mitarbeitende der Gemeinde, die wecke, ich glaube, wir können uns da nicht bekla- zu keiner Einrichtung gehören und dann gibt es gen. auch noch die Diakoniestation, aber das ist ein ei- Dagmar Seidlitz Schwertle & Schwertle Frank Jacobi Malermeister Rechtsanwälte Tauernallee 47 Familienrecht Verkehrsrecht Erbrecht Mietrecht 12107 Berlin Aschaffenburger Str. 31 A, 12309 Berlin Tel. 030-76 50 35 23 Tel.: 7078 7105 www.anwalt-lichtenrade.de
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