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RECHT  AKTUELLE URTEILE



           Keine Pflicht zu Personalgespräch




           Wer krankgeschrieben ist, muss nicht zu Personalgesprächen im Unternehmen erscheinen.

              rkrankte Beschäftigte können                                                      Wer wegen einer
           Ein aller Regel nicht zu Perso-                                                      Erkrankung nicht
           nalgesprächen ins Unternehmen                                                        arbeiten kann,
           zitiert werden. Das hat das Bun-                                                     muss auch nicht
           desarbeitsgericht jetzt klargestellt.                                                zum Personalge-
           Krankgeschriebene Arbeitnehmer                                                       spräch erscheinen
           seien im Grundsatz nicht dazu
           verpflichtet, im Betrieb zu erschei-
           nen, um dort an einem Personal-
           gespräch mit dem Arbeitgeber
           teilzunehmen, urteilte der zehnte
           Senat.
              Es könne aber Fälle geben, in   Jeanette Dietl/Fotolia
           denen ausnahmsweise eine solche
           Pflicht bestehe, sagte der Vorsitzen-  ©
           de Richter Rüdiger Linck. Das Er-
           scheinen des erkrankten Arbeit-  men schriftlich oder telefonisch   Sein Arbeitgeber wollte mit ihm   keit nicht zur Teilnahme an Perso-
           nehmers in der Firma müsse dann   Kontakt aufzunehmen.    nach einer erneuten längeren Aus-  nalgesprächen verpflichtet sei,
           aber aus betrieblichen Gründen   Damit hatte die Klage eines   fallzeit über künftige Beschäfti-  lehnten die Erfurter Richter aller-
           unverzichtbar und der Arbeitneh-  Krankenpflegers aus Berlin teil-  gungsmöglichkeiten sprechen.  dings ab.  dpa/AG
           mer gesundheitlich dazu in der   weise Erfolg. Dieser war abge-  Die Abmahnung erklärte das
           Lage sein. Auch sei es dem Arbeit-  mahnt worden, weil er mit Ver-  Bundesarbeitsgericht nun für un-  Bundesarbeitsgericht
           geber nicht von vornherein unter-  weis auf seine Krankschreibung   wirksam. Einen Antrag auf Fest-  Urteil vom 02.11.2016
           sagt, mit seinem kranken Mitarbei-  nicht zu drei terminierten Perso-  stellung, dass der Pfleger generell   Aktenzeichen: 10 AZR 596/15
           ter in einem angemessenen Rah-  nalgesprächen erschienen war.   während seiner Arbeitsunfähig-  www.bundesarbeitsgericht.de





            Bußgelder künftig vom Einkommen abhängig?                                             heren Bußgeldern macht er sich
                                                                                                  zudem für eine automatische
                                                                                                  Verdoppelung der Summe stark,
            Niedersachsens rot-grüne Lan-  Boris Pistorius (SPD) nach einer   der Unfalltoten und Schwerver-  wenn vom Verkehrsverstoß eine
            desregierung will über eine    Sitzung des Kabinetts Ende Okto-  letzten seit Jahren nicht zurück.  besondere Gefahr ausgeht –
            Bußgeld-Reform die Höhe der   ber in Hannover. Es billigte eine   Mit Blick auf die abschreckende   etwa bei zu hohem Tempo in-
            Strafgelder ans Einkommen der   entsprechende Bundesratsinitiati-  Wirkung erklärte Pistorius: „Das   nerhalb einer Baustelle. Die
            Verkehrssünder koppeln. Das   ve. Deutsche Bußgelder seien   würde ganz anders aussehen,   Polizei soll außerdem die Mög-
            bisherige System verliere zuneh-  auch im internationalen Vergleich   wenn auch bei uns für grobe    lichkeit erhalten, ein Fahrverbot
            mend seine abschreckende    viel niedriger, so Pistorius. Zudem   Tempoverstöße bis zu 3000 Euro   bei Verkehrsverstößen auszu-
            Wirkung, erklärte Innenminister   gingen bundesweit die Zahlen   fällig wären. Neben deutlich hö-  sprechen.   dpa/AG





           VERSICHERUNGSRECHT
           Versicherung haftet trotz Verlassens der Unfallstelle


                                        Grundsätzlich muss der Kfz-Versi-  tümer an der Unfallstelle erschienen   sen. Das war aber in den entspre-
                                        cherer nicht zahlen, wenn der Ver-  ist. Der Versicherungsnehmer hat-  chenden Allgemeinen Geschäftsbe-
                                        sicherungsnehmer seine Aufklä-  te allerdings den Zeugen vor Ort   dingungen (AGB) nicht vorgese-
                                        rungspflicht über einen Unfall ver-  seine Personalien bekannt gegeben   hen, sodass der Versicherer den
                                                                                                  Wiederbeschaffungswert des Fahr-
                                                                     und er hat damit keine Unfallflucht
                                       benjaminnolte/Fotolia letzt. Allerdings dürfen die   nach Paragraf 142 des Strafgesetz-  zeugs abzüglich Selbstbeteiligung
                                        Anforderungen hierzu nicht über-
                                                                                                  zahlen musste.
                                        zogen werden. Ein Kfz-Versicherer
                                                                     buchs begangen. Das muss reichen,
                                                                                                                      CTW/AG
                                                                     entschied das Gericht. Will der Kfz-
                                        wollte nicht zahlen, weil der Versi-
                                        wartet hatte, bis die Polizei bezie-
                                                                     stellen als das Gesetz das vorsieht,
                                                                                                  Urteil vom 26.02.2016
                                      ©  cherte an einer Unfallstelle nicht ge-  Versicherer höhere Anforderungen   Oberlandesgericht München
           Keine Unfallflucht, Versicherung zahlt  hungsweise der geschädigte Eigen-  muss er gesondert darauf hinwei-  Aktenzeichen 10 U 2166/15
           76 Trucker  1/2017
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