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RECHT AKTUELLE URTEILE
Keine Pflicht zu Personalgespräch
Wer krankgeschrieben ist, muss nicht zu Personalgesprächen im Unternehmen erscheinen.
rkrankte Beschäftigte können Wer wegen einer
Ein aller Regel nicht zu Perso- Erkrankung nicht
nalgesprächen ins Unternehmen arbeiten kann,
zitiert werden. Das hat das Bun- muss auch nicht
desarbeitsgericht jetzt klargestellt. zum Personalge-
Krankgeschriebene Arbeitnehmer spräch erscheinen
seien im Grundsatz nicht dazu
verpflichtet, im Betrieb zu erschei-
nen, um dort an einem Personal-
gespräch mit dem Arbeitgeber
teilzunehmen, urteilte der zehnte
Senat.
Es könne aber Fälle geben, in Jeanette Dietl/Fotolia
denen ausnahmsweise eine solche
Pflicht bestehe, sagte der Vorsitzen- ©
de Richter Rüdiger Linck. Das Er-
scheinen des erkrankten Arbeit- men schriftlich oder telefonisch Sein Arbeitgeber wollte mit ihm keit nicht zur Teilnahme an Perso-
nehmers in der Firma müsse dann Kontakt aufzunehmen. nach einer erneuten längeren Aus- nalgesprächen verpflichtet sei,
aber aus betrieblichen Gründen Damit hatte die Klage eines fallzeit über künftige Beschäfti- lehnten die Erfurter Richter aller-
unverzichtbar und der Arbeitneh- Krankenpflegers aus Berlin teil- gungsmöglichkeiten sprechen. dings ab. dpa/AG
mer gesundheitlich dazu in der weise Erfolg. Dieser war abge- Die Abmahnung erklärte das
Lage sein. Auch sei es dem Arbeit- mahnt worden, weil er mit Ver- Bundesarbeitsgericht nun für un- Bundesarbeitsgericht
geber nicht von vornherein unter- weis auf seine Krankschreibung wirksam. Einen Antrag auf Fest- Urteil vom 02.11.2016
sagt, mit seinem kranken Mitarbei- nicht zu drei terminierten Perso- stellung, dass der Pfleger generell Aktenzeichen: 10 AZR 596/15
ter in einem angemessenen Rah- nalgesprächen erschienen war. während seiner Arbeitsunfähig- www.bundesarbeitsgericht.de
Bußgelder künftig vom Einkommen abhängig? heren Bußgeldern macht er sich
zudem für eine automatische
Verdoppelung der Summe stark,
Niedersachsens rot-grüne Lan- Boris Pistorius (SPD) nach einer der Unfalltoten und Schwerver- wenn vom Verkehrsverstoß eine
desregierung will über eine Sitzung des Kabinetts Ende Okto- letzten seit Jahren nicht zurück. besondere Gefahr ausgeht –
Bußgeld-Reform die Höhe der ber in Hannover. Es billigte eine Mit Blick auf die abschreckende etwa bei zu hohem Tempo in-
Strafgelder ans Einkommen der entsprechende Bundesratsinitiati- Wirkung erklärte Pistorius: „Das nerhalb einer Baustelle. Die
Verkehrssünder koppeln. Das ve. Deutsche Bußgelder seien würde ganz anders aussehen, Polizei soll außerdem die Mög-
bisherige System verliere zuneh- auch im internationalen Vergleich wenn auch bei uns für grobe lichkeit erhalten, ein Fahrverbot
mend seine abschreckende viel niedriger, so Pistorius. Zudem Tempoverstöße bis zu 3000 Euro bei Verkehrsverstößen auszu-
Wirkung, erklärte Innenminister gingen bundesweit die Zahlen fällig wären. Neben deutlich hö- sprechen. dpa/AG
VERSICHERUNGSRECHT
Versicherung haftet trotz Verlassens der Unfallstelle
Grundsätzlich muss der Kfz-Versi- tümer an der Unfallstelle erschienen sen. Das war aber in den entspre-
cherer nicht zahlen, wenn der Ver- ist. Der Versicherungsnehmer hat- chenden Allgemeinen Geschäftsbe-
sicherungsnehmer seine Aufklä- te allerdings den Zeugen vor Ort dingungen (AGB) nicht vorgese-
rungspflicht über einen Unfall ver- seine Personalien bekannt gegeben hen, sodass der Versicherer den
Wiederbeschaffungswert des Fahr-
und er hat damit keine Unfallflucht
benjaminnolte/Fotolia letzt. Allerdings dürfen die nach Paragraf 142 des Strafgesetz- zeugs abzüglich Selbstbeteiligung
Anforderungen hierzu nicht über-
zahlen musste.
zogen werden. Ein Kfz-Versicherer
buchs begangen. Das muss reichen,
CTW/AG
entschied das Gericht. Will der Kfz-
wollte nicht zahlen, weil der Versi-
wartet hatte, bis die Polizei bezie-
stellen als das Gesetz das vorsieht,
Urteil vom 26.02.2016
© cherte an einer Unfallstelle nicht ge- Versicherer höhere Anforderungen Oberlandesgericht München
Keine Unfallflucht, Versicherung zahlt hungsweise der geschädigte Eigen- muss er gesondert darauf hinwei- Aktenzeichen 10 U 2166/15
76 Trucker 1/2017