Page 195 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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2 Teil: Internationale Haftungsregelungen                          171

                           Bis heute ist das Reaktorschiff-Übereinkommen völkerrechtlich  nicht in  Kraft
                           getreten, weil es nicht nur zivile Reaktorschiffe, sondern auch die zahlenmäßig
                           deutlich überwiegenden atomgetriebenen Kriegsschiffe 7  in seinen  Geltungsbe-
                                                                           776
                           reich mit einschließt. 7
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                              richtet werden, dass die Höhe der Schadensersatzforderungen den Haftungshöchstbetrag über-
                              schreiten. Mit Blick auf die Übernahme in das deutsche Recht wird das Reaktorschiff-
                              Übereinkommen in einem Gutachten des Instituts für Völkerrecht der Universität Göttingen
                              mit dem Titel „Das Brüsseler Übereinkommen von 25. Mai 1962 und das deutsche Atomener-
                              gierecht“ besprochen.
                           776  Bereits im Jahre 1962 war das Verhältnis von zivilen Reaktorschiffen zu Kriegsreaktorschiffen 2
                              zu 45 - 48, im Jahre 1977 wurde das Verhältnis auf 3 zu 250 geschätzt, Hoche, S. 38.
                           777  Dazu ausführlich Hoche, S. 38 f. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Überein-
                              kommen bereits am 30. Dezember 1968 wie viele andere Staaten unterzeichnet, aber
                              bislang nicht ratifiziert. Für das Inkrafttreten des Übereinkommens müssen nach
                              Art. XXIV Abs. 1 RSÜ mindestens zwei Staaten ihre Ratifikationsurkunden hinterle-
                              gen, wobei zumindest einer dieser Staaten ein Genehmigungsstaat i.S.d
                              Art. I Abs. 2 RSÜ sein muss.
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