Page 31 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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2. Teil: Internationale Haftungsregelungen
A. Die Haftung nach dem Übereinkommen von 1989 über die zivilrechtli-
che Haftung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße, auf der Schiene und mit Binnenschiffen (CRTD)
Das „Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden bei der Be-
förderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene und mit Binnenschif-
fen“ (CRTD) 2 wurde von UNIDROIT 2 ausgearbeitet und am 10. Oktober 1989
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von dem Binnenverkehrsausschuss (Inland Transport Committee) der Wirt-
23 Die Abkürzung CRTD steht für den französischen Titel des Übereinkommens „Convention sur la
responsabilité civile pour les dommages causés au cours du transport de marchandises dangereu-
ses par route, rail et bateaux de navigation interieure“.
24 UNIDROIT (Institut international pour l'unification du droit; International Institute for the Uni-
fication of Private Law) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Rom, welche sich zum
Ziel gesetzt hat, die internationale Vereinheitlichung des Zivilrechts zu fördern.