Page 144 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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138 Kapitel 4 • Die Europäische Union
heitsbeschluss abzulehnen. Dann erfolgt keine Abstimmung.
Dem Europäischen Parlament wird bei Fragen im Rahmen der
GASP nur angehört und unterrichtet, Art. 36 EUV.
2 Um ein Auseinanderfallen der Meinungen der MS bei
außen- und sicherheitspolitischen Fragen zu verhindern und
um für ein stärkeres Auftreten der EU nach außen zu sorgen,
schreibt Art. 32 EUV eine solidarische Zusammenarbeit der
MS in diesem Bereich vor. Dies wird bestärkt durch Art. 34
4 EUV, wonach die Mitgliedstaaten ihr Handeln in internatio-
nalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen
koordinieren und die Standpunkte der Union vertreten. In vie-
len internationalen Organisationen, gerade im so genannten
UN-System, ist eine Mitgliedschaft der EU vertraglich nicht
möglich, obwohl die Sachgebiete der Verträge häufig (zumin-
dest auch) in die Regelungskompetenz der Union fallen.
Kompetenzabgrenzung Zu beachten ist die strikte Kompetenzabgrenzungsklausel
des Art. 40 EUV. Danach werden von der Durchführung der
GASP die in den Art. 3 bis 6 AEUV aufgezählten Befugnisse
nicht berührt. Beide Bereiche stehen separat nebeneinander.
Gemeinsame Verteidigungs- Gestärkt wird durch den VvL die Gemeinsame Sicher-
politik heits- und Verteidigungspolitik, welche integraler Bestandteil
der GASP ist. Die EU kann auf sie zurückgreifen, wenn ihre
zivile oder militärische Organisationsfähigkeit zur Erfüllung
der in Art. 43 EUV näher beschriebenen Aufgabengebiete dies
2 erfordert, Art. 42 I EUV. Die notwendigen Mittel und Kon-
tingente werden der EU von den MS bereitgestellt, insoweit
ähnelt die Struktur dem System der Vereinten Nationen oder
2 der NATO. Dies wird durch die Art. 43, 44 EUV bestärkt,
wonach eine Missionsübertragung auf einzelne MS möglich
2 ist. Letztere wird von der Gemeinsamen Verteidigungspolitik
nicht berührt, Art. 42 II UAbs. 2 EUV. Die Beschlüsse werden
vom Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters einstimmig ge-
2 fasst. Eine besonders strukturierte Zusammenarbeit zwischen
einzelnen Mitgliedern ist möglich, Art. 42 VI, 46 EUV. Zur
2 Unterstützung der Aufgaben wird eine Europäische Verteidi-
gungsagentur geschaffen, Art. 42 III, 45 EUV.
Neu ist die Vorschrift des Art. 42 VII EUV, wonach ein
2 Kollektives Schutzsystem System kollektiven Schutzes, wiederum vergleichbar dem
NATO-System, geschaffen wird. Kollektive Schutzsysteme
2 greifen ein, wenn ein oder mehrere MS Opfer eines bewaffne-
ten Angriffs durch einen dritten Staat werden. Dann sind die
2 anderen Mitglieder verpflichtet, den Angegriffenen Hilfe und
Unterstützung im Sinne einer militärischen Beistandspflicht
zu gewähren. Die Vorschrift wurde nach den Anschlägen von
2 Paris im November 2015 zum ersten Mal aktiviert.
Durch die genannten Maßnahmen soll die Wahrnehm-
barkeit der Union bei der Lösung internationaler Konflikte