Page 144 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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138  Kapitel 4  •  Die Europäische Union


                                  heitsbeschluss abzulehnen. Dann erfolgt keine Abstimmung.
                                  Dem Europäischen Parlament wird bei Fragen im Rahmen der
                                  GASP nur angehört und unterrichtet, Art. 36 EUV.
   2                                 Um ein Auseinanderfallen der Meinungen der MS bei
                                  außen- und sicherheitspolitischen Fragen zu verhindern und
                                  um für ein stärkeres Auftreten der EU nach außen zu sorgen,
                                  schreibt Art. 32 EUV eine solidarische Zusammenarbeit der
                                  MS in diesem Bereich vor. Dies wird bestärkt durch Art. 34
   4                              EUV, wonach die Mitgliedstaaten ihr Handeln in internatio-
                                  nalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen
                                  koordinieren und die Standpunkte der Union vertreten. In vie-
                                  len internationalen Organisationen, gerade im so genannten
                                  UN-System, ist eine Mitgliedschaft der EU vertraglich nicht
                                  möglich, obwohl die Sachgebiete der Verträge häufig (zumin-
                                  dest auch) in die Regelungskompetenz der Union fallen.
          Kompetenzabgrenzung        Zu beachten ist die strikte Kompetenzabgrenzungsklausel
                                  des Art. 40 EUV. Danach werden von der Durchführung der
                                  GASP die in den Art. 3 bis 6 AEUV aufgezählten Befugnisse
                                  nicht berührt. Beide Bereiche stehen separat nebeneinander.
          Gemeinsame Verteidigungs-  Gestärkt wird durch den VvL die Gemeinsame Sicher-
          politik                 heits- und Verteidigungspolitik, welche integraler Bestandteil
                                  der GASP ist. Die EU kann auf sie zurückgreifen, wenn ihre
                                  zivile oder militärische Organisationsfähigkeit zur Erfüllung
                                  der in Art. 43 EUV näher beschriebenen Aufgabengebiete dies
   2                              erfordert, Art. 42 I EUV. Die notwendigen Mittel und Kon-
                                  tingente werden der EU von den MS bereitgestellt, insoweit
                                  ähnelt die Struktur dem System der Vereinten Nationen oder
   2                              der NATO. Dies wird durch die Art. 43, 44 EUV bestärkt,
                                  wonach eine Missionsübertragung auf einzelne MS möglich
   2                              ist. Letztere wird von der Gemeinsamen Verteidigungspolitik
                                  nicht berührt, Art. 42 II UAbs. 2 EUV. Die Beschlüsse werden
                                  vom Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters einstimmig ge-
   2                              fasst. Eine besonders strukturierte Zusammenarbeit zwischen
                                  einzelnen Mitgliedern ist möglich, Art. 42 VI, 46 EUV. Zur
   2                              Unterstützung der Aufgaben wird eine Europäische Verteidi-
                                  gungsagentur geschaffen, Art. 42 III, 45 EUV.
                                     Neu ist die Vorschrift des Art. 42 VII EUV, wonach ein
   2      Kollektives Schutzsystem  System kollektiven Schutzes, wiederum vergleichbar dem
                                  NATO-System, geschaffen wird. Kollektive Schutzsysteme
   2                              greifen ein, wenn ein oder mehrere MS Opfer eines bewaffne-
                                  ten Angriffs durch einen dritten Staat werden. Dann sind die
   2                              anderen Mitglieder verpflichtet, den Angegriffenen Hilfe und
                                  Unterstützung im Sinne einer militärischen Beistandspflicht
                                  zu gewähren. Die Vorschrift wurde nach den Anschlägen von
   2                              Paris im November 2015 zum ersten Mal aktiviert.
                                     Durch die genannten Maßnahmen soll die Wahrnehm-
                                  barkeit der Union bei der Lösung internationaler Konflikte
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