Page 226 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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220  Kapitel 6  •  Materielles Recht und Rechtsschutz in der EU


                                  jedoch in Absprache mit den Behörden des betroffenen MS
                                  geschehen (Art. 88 III AEUV).
          Schengen-Besitzstand       Stichwort Schengen: Enthielt der Maastrichter EUV noch
   2      Schengener Abkommen sind   die Formel, dass die Schengener Abkommen (1985/1990)
          Bestandteil der Verträge.  durch den EUV nicht berührt werden sollen (Art. K.7 EUV),
                                  so bezieht das Protokoll Nr. 19 zum VvL den sog. Schengen-
                                  Besitzstand nunmehr in die Verträge ein. Zum Besitzstand
                                  gehört nicht nur das Grundlagenabkommen (Schengen I),
                                  sondern auch das Durchführungsabkommen (Schengen II).
                                  Die Schengener Abkommen, die völkerrechtliche Verträge sind
                                  und unabhängig von der EU abgeschlossen wurden, sind nicht
                                  von allen Mitgliedern ratifiziert worden. Sie regeln vor allem
   6                              die Vereinfachung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen,
                                  aber auch Angelegenheiten polizeilicher Zusammenarbeit und
                                  das Schengener Daten-Informationssystem SIS. Funktionell ist
                                  das Schengener Recht so nah an den Verträgen, dass die Einbe-
                                  ziehung des Schengen-Besitzstandes folgerichtig ist.


                                  6.9.2  Die Agrarpolitik

          Agrarpolitik ist praktisch sehr   Der Stellenwert der EU-Agrarpolitik kann kaum überschätzt
          wichtig.                werden. Knapp 40 % des Jahresetats der Union fließt in die
                                  Agrarförderung. Die Landwirtschaft und die Fischerei sind in
   2                              den Art. 38 ff. AEUV geregelt. Die Regeln des Binnenmarktes
                                  sind subsidiär anwendbar, Art. 38 II AEUV, wodurch im Be-
                                  reich der Agrarpolitik nicht der freie Markt im Vordergrund
   2                              steht. Die Ziele der EU-Agrarpolitik sind in Art. 39 AEUV auf-
                                  gezählt und bei der Rechtsetzung zu beachten (Merkur, Slg.
   2                              1982, 1389).
          Probleme des Agrarmarkts   Die besondere Stellung landwirtschaftlicher Produkte in
                                  den Verträgen lässt sich historisch dadurch erklären, dass der
   2                              Landwirtschaft 1956 als Ernährungsfaktor eine besondere
                                  Bedeutung in den Mitgliedstaaten zukam. Die dirigistische
   2                              Agrarpolitik war sehr erfolgreich und führte zu Überproduk-
                                  tionen (Käseberge, Milchseen usw.), was zu einem Umden-
   2                              ken der EU führte. Nunmehr wurde die bis dahin bestehende
                                  Koppelung von finanzieller Förderung an die erzeugte Menge
                                  aufgehoben und der Landwirt bekommt Unterstützungszah-
   2                              lungen für andere wichtige gesellschaftliche Aufgaben wie die
                                  Landschaftspflege („Entwicklung des ländlichen Raums“). An-
   2                              dere Ziele verfolgt die Fischereipolitik, da der Fischbestand der
                                  dauerhaften Gefahr der Überfischung unterliegt. Deswegen
                                  liegt der Bestand der Fischvorkommen im Interesse der Union.
   2                                 Die agrarischen Produkte sind in Art. 38 I und III AEUV,
                                  die eine Legaldefinition des Begriffes und eine Verweisung auf
                                  eine Aufzählung aller unter den Titel III fallenden Produkte
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