Page 222 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
P. 222
216 Kapitel 6 • Materielles Recht und Rechtsschutz in der EU
Art. 67 AEUV – Grundsätze
(1) Die Union bildet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und
2 des Rechts, in dem die Grundrechte und die verschiedenen
Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet
werden.
(2) Sie stellt sicher, dass Personen an den Binnengrenzen nicht
kontrolliert werden, und entwickelt eine gemeinsame Politik in
den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außen-
grenzen, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten gründet
und gegenüber Drittstaatsangehörigen angemessen ist. Für die
Zwecke dieses Titels werden Staatenlose den Drittstaatsangehöri-
gen gleichgestellt.
(3) Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung
und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und
6 Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit
von Polizeibehörden und Organen der Strafverfolgung und den
anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige
Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderli-
chenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvor-
schriften ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
(4) Die Union erleichtert den Zugang zum Recht, insbesondere
durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtli-
cher und außergerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen.
Grundlage des RFSR Art. 67 AEUV ist die grundlegende Norm für das Verständnis
des RFSR. Die einzelnen Unterbereiche Grenzkontrollen, Asyl
2 und Einwanderung, justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen,
justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und zu guter Letzt
die polizeiliche Zusammenarbeit. Der Europäische Rat gibt
2 die strategischen Leitlinien der Politik vor, Art. 68 AEUV, und
dem Subsidiaritätsprinzip wird wegen der politischen Relevanz
2 der zu treffenden Maßnahmen in Art. 69 AEUV besonders
hervorgehoben. Betont wird deswegen auch in Art. 72 AEUV,
dass den MS die uneingeschränkte Kompetenz für die Auf-
2 rechterhaltung der nationalen öffentlichen Ordnung und den
Schutz der inneren Sicherheit zukommt. Die Begriffe werden
2 vom Vertrag nicht definiert, wegen der gebotenen engen Sicht-
weise von Ausnahmetatbeständen dürften sie dahingehend zu
2 verstehen sein, dass nur Extremsituationen erfasst werden. Die
innere Sicherheit betrifft damit nur Situationen, in denen der
Bestand des Staates gefährdet ist.
2 Die Sachbereiche stehen in einem engen Zusammenhang
mit der Ausübung der Grundfreiheiten, insbesondere dem
2 freien Personenverkehr. Der Titel ist nach dem Protokoll Nr. 21
Grenzkontrollen, Asyl und nicht anwendbar für GB und Irland.
Nach Art. 77 II AEUV werden die Rechtsakte im Bereich
2 Einwanderung der Grenzschutzpolitik nach dem ordentlichen Gesetzge-
Enge Sichtweise von Ausnah-
metatbeständen bungsverfahren erlassen. Danach können Maßnahmen zur
Reisefreiheit innerhalb der EU Verwirklichung der Reisefreiheit innerhalb der EU geschaf-