Page 227 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
P. 227
6
221
6.9 • Die weiteren Politiken der EU
(Anhang I zum AEUV) enthalten, aufgezählt. Nicht darunter
fallen Baumwolle, Seide und Holz.
Die in Art. 39 I AEUV genannten Ziele dienen vorrangig Ziele der Agrarpolitik
den Interessen der Landwirte. Die Sicherstellung eines ange-
messenen Lebensstandards der Landwirte und die Verhinde-
rung von Überproduktionen sind in der Praxis vorrangige Ziele
der EU-Tätigkeit auf dem Gebiet der Agrarpolitik. Absatz 2
von Art. 39 legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen die
Ziele erreicht werden sollen. Die in lit. a) genannte besondere
Eigenart der landwirtschaftlichen Tätigkeit zielt zum einen auf
die Struktur der Landwirtschaft als besonders mittelständisch
geprägt ab und zum anderen auf die besondere Anfälligkeit
für natürliche Einflüsse wie Klima(veränderungen) und Bo-
dengegebenheiten.
Die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte wird nach Gemeinsame Marktordnungen
Art. 40 AEUV durch gemeinsame Marktordnungen hergestellt.
Dadurch soll eine Einheit des Agrarbinnenmarktes nach innen
und außen hergestellt werden. Mithin sind die Landwirte ge-
gen billige Einfuhren und Preisschwankungen auf dem Welt-
markt geschützt. Die früher seitens der EG bestehende Pra-
xis für jedes Produkt eine eigene Marktordnung zu schaffen,
wurde durch eine einheitliche Marktordnung für alle Produkte
abgelöst (VO 1308/2013, ABl. 2013L 347/671). Die meisten
Agrarprodukte unterliegen der Marktordnung, andere, wie
z. B. Kartoffeln, noch nicht. Das Rechtssetzungsinstrument für
eine Marktordnung ist die Verordnung nach Art. 288 II AEUV.
Bei der Rechtssetzung haben die EU-Organe insbesondere Wichtig: Querschnittsklauseln
die Querschnittsklauseln wie den Umwelt-, Verbraucher- und
Tierschutz (Art. 11 ff. AEUV) zu beachten. Die Agrarkompe-
tenz ist eine geteilte Kompetenz. Marktordnungen und See-
fischereierhaltungsmaßnahmen sind allerdings von der EU
mittlerweile abschließend geregelt.
- Preisfestsetzung (erfolgt durch den Ministerrat), Lenkungsmittel der Agrarpo-
Die Lenkungsmittel der Agrarpolitik sind beispielsweise:
-
litik
- Intervention (Ankaufspflicht staatlicher Interventions-
stellen für bestimmte Produkte, z. B. Getreide, Milch),
Beihilfen für bestimmte Produkte, etwa die sog. Erstat-
tung (Exportzuschuss) für Exporte in dritte Länder.
Durch eine Erstattung wird ein Produkt konkurrenzfähig
gemacht, wenn es ursprünglich teurer als das Drittland-
- Einfuhrzölle auf Importe aus Drittländern. Sie werden
produkt ist.
nach der Preisfestsetzung für die Ware berechnet.
Technisch wird die Finanzierung der Erstattungen, der Inter-
ventionen und der Maßnahmen nach Art. 39 I lit. a AEUV
durch zwei Fonds im Sinne des Art. 40 III AEUV, dem Eu-