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Analyse und Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten von Biomasse ENDBERICHT
8.2 Anforderungen an die Gasbeschaffenheit
Anders als im Fall der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien führt die
Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz zu einer stofflichen Vermischung von zwei
Gasströmen. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass die beigemischte Gasmenge bestimmten
Anforderungen genügen muss, um nicht die Qualität der Gasversorgung im betrachteten
Netzabschnitt zu beeinträchtigen.
Grundsätzlich werden dabei zwei Standards definiert, nach denen Biogas eingespeist
werden kann:
Austauschgas beschreibt eine Gasqualität, die dem Erdgas im Netz entspricht. Es
unterscheidet sich zwar teilweise in der Zusammensetzung und in den brenntechnischen
Grunddaten vom Grundgas, ist aber bei konstantem Druck gleichartig im Brennverhalten
wie Grundgas. Hierdurch entstehen keine Probleme bei der Anwendungstechnik. Für
Austauschgase ist die Einspeisung somit meist unproblematisch. Das Austauschgas ist
auf den erforderlichen Netzdruck zu bringen und die eingespeiste Energiemenge zu
messen.
Zusatzgas unterscheidet sich in der Zusammensetzung und den brenntechnischen
Grunddaten wesentlich vom örtlichen verteilten Grundgas. Es kann deshalb in
Abhängigkeit vom gesamten Gasdurchsatz im Netz nur begrenzt zugemischt werden,
damit sich das festgelegte Brennverhalten des Grundgases nicht über die erlaubten
Schwankungsbreiten hinaus verändert. Entsprechend der spezifischen Anforderungen
der Netzsituation vor Ort ist die resultierende Gasbeschaffenheit nach der Beimischung
abhängig von der Zusatzgaszusammensetzung und der Einspeisemenge, was eine
genaue Mengensteuerung erfordert. Bei einer Zusatzgaseinspeisung ist das Zusatzgas
deshalb auf Netzdruck zu verdichten, die Energiemenge des eingespeisten Gases genau
zu bestimmen und mit Erdgas-H oder Erdgas-L "so [zu mischen], dass die
Anforderungen der öffentlichen Gasversorgung im nachgeschalteten Netz hinter dem
Mischpunkt hinsichtlich Gasverwendung und Abrechnung erfüllt werden". Größtes
Augenmerk ist also auf die Übergabestation bzw. Mischerstation zu richten, was
zusätzliche Kosten verursacht.
Vor diesem Hintergrund sind eine Reihe von grundsätzlichen Anforderungen zu erfüllen, die
teilweise bei der Beschreibung der Techniken zur Gaseinspeisung angesprochen wurden
und im Regelwerk des DVGW definiert sind:
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Das Rohgas muss gereinigt, aufbereitet (entsprechend G 260) und auf den Netzdruck
des Netzbetreibers verdichtet werden.
Zur Einspeisung in ein Verteilungsnetz eines örtlichen GVUs muss das Gas mit
Geruchsstoffen gekennzeichnet, d.h. odoriert werden (G 280).
Ferner muss ein Nachweis über die Zusammensetzung durch geeichte Messverfahren
geführt werden. Außerdem muss regelmäßig das Vorhandensein bestimmter
Gasbegleitstoffe wie H 2S überprüft werden.
Da Erdgas beim Endkunden nach der bezogenen Energiemenge und nicht nach der
bezogenem Gasvolumen abgerechnet wird, spielt der Energieinhalt des gelieferten
Gases eine zentrale Rolle für die Gasverteilung. Die Anforderungen bzgl. Verwendung
und Abrechnung nach G 685 hinter dem Einspeisepunkt müssen deshalb erfüllt sein,
d.h. für alle Kunden muss eine gleiche Gasqualität vorliegen, damit eine
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Eine Übersicht der DVGW-Regeln findet sich im Anhang.
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