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Analyse und Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten von Biomasse                    ENDBERICHT




            8.2  Anforderungen an die Gasbeschaffenheit


            Anders  als  im  Fall  der  Einspeisung  von  Strom  aus  erneuerbaren  Energien  führt  die
            Einspeisung  von  Biogas  ins  Erdgasnetz  zu  einer  stofflichen  Vermischung  von  zwei
            Gasströmen. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass die beigemischte Gasmenge bestimmten
            Anforderungen  genügen  muss,  um  nicht  die  Qualität  der  Gasversorgung  im  betrachteten
            Netzabschnitt zu beeinträchtigen.
            Grundsätzlich  werden  dabei  zwei  Standards  definiert,  nach  denen  Biogas  eingespeist
            werden kann:
              Austauschgas  beschreibt  eine  Gasqualität,  die  dem  Erdgas  im  Netz  entspricht.  Es
                unterscheidet sich zwar teilweise in  der Zusammensetzung und in den brenntechnischen
                Grunddaten vom  Grundgas, ist aber bei konstantem Druck gleichartig im Brennverhalten
                wie  Grundgas.  Hierdurch  entstehen  keine  Probleme  bei  der  Anwendungstechnik.  Für
                Austauschgase ist die Einspeisung somit meist unproblematisch. Das Austauschgas ist
                auf  den  erforderlichen  Netzdruck  zu  bringen  und  die  eingespeiste  Energiemenge  zu
                messen.
              Zusatzgas  unterscheidet  sich  in  der  Zusammensetzung  und  den  brenntechnischen
                Grunddaten  wesentlich  vom  örtlichen  verteilten  Grundgas.  Es  kann  deshalb  in
                Abhängigkeit  vom  gesamten  Gasdurchsatz  im  Netz  nur  begrenzt  zugemischt  werden,
                damit  sich  das  festgelegte  Brennverhalten  des  Grundgases  nicht  über  die  erlaubten
                Schwankungsbreiten  hinaus  verändert.  Entsprechend  der  spezifischen  Anforderungen
                der Netzsituation vor Ort ist die resultierende Gasbeschaffenheit nach der Beimischung
                abhängig  von  der  Zusatzgaszusammensetzung  und  der  Einspeisemenge,  was  eine
                genaue  Mengensteuerung erfordert. Bei einer  Zusatzgaseinspeisung ist das Zusatzgas
                deshalb auf Netzdruck zu verdichten, die Energiemenge des eingespeisten Gases genau
                zu  bestimmen  und  mit  Erdgas-H  oder  Erdgas-L  "so  [zu  mischen],  dass  die
                Anforderungen  der  öffentlichen  Gasversorgung  im  nachgeschalteten  Netz  hinter  dem
                Mischpunkt  hinsichtlich  Gasverwendung  und  Abrechnung  erfüllt  werden".  Größtes
                Augenmerk  ist  also  auf  die  Übergabestation  bzw.  Mischerstation  zu  richten,  was
                zusätzliche Kosten verursacht.


            Vor diesem Hintergrund sind eine Reihe von grundsätzlichen Anforderungen zu erfüllen, die
            teilweise  bei  der  Beschreibung  der  Techniken  zur  Gaseinspeisung  angesprochen  wurden
            und im Regelwerk des DVGW  definiert sind:
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              Das Rohgas muss gereinigt, aufbereitet (entsprechend G 260) und auf den Netzdruck
                des Netzbetreibers verdichtet werden.
              Zur  Einspeisung  in  ein  Verteilungsnetz  eines  örtlichen  GVUs  muss  das  Gas  mit
                Geruchsstoffen gekennzeichnet, d.h. odoriert werden (G 280).
              Ferner muss ein Nachweis über die Zusammensetzung durch geeichte Messverfahren
                geführt  werden.  Außerdem  muss  regelmäßig  das  Vorhandensein  bestimmter
                Gasbegleitstoffe wie H 2S überprüft werden.

              Da  Erdgas  beim  Endkunden  nach  der  bezogenen  Energiemenge  und  nicht  nach  der
                bezogenem  Gasvolumen  abgerechnet  wird,  spielt  der  Energieinhalt  des  gelieferten
                Gases eine zentrale Rolle für die Gasverteilung. Die Anforderungen bzgl. Verwendung
                und Abrechnung nach G 685 hinter dem Einspeisepunkt müssen deshalb erfüllt sein,
                d.h.  für  alle  Kunden  muss  eine  gleiche  Gasqualität  vorliegen,  damit  eine


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                  Eine Übersicht der DVGW-Regeln findet sich im Anhang.



                Wuppertal Institut  IE Leipzig  FHG-Umsicht  GWI                                  43
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