Page 190 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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die Wächter die eigentliche Ursache? – Ja, bei Weitem im höchsten
Grade, sagte er. –
12. Nun aber haben wir ja zugestanden, daß dieß das größte Gut für
einen Staat sei, indem wir einen wohl eingerichteten Staat damit
verglichen, wie sich ein Körper zu einem seiner Theile bezüglich des
Schmerzes oder des Vergnügens verhält. – Ja, und mit Recht haben wir
dieß zugestanden, sagte er. – Also als Ursache des größten Gutes für
einen Staat hat sich uns die für die Helfer bestehende
Gemeinschaftlichkeit der Weiber und Kinder gezeigt. – Ja wohl, gar sehr,
sagte er. – Und nun stimmen wir ja auch mit Obigem überein; wir sagten
nemlich schon einmal B. III, Cap. 22., daß sie einzeln für sich weder
Wohnungen, noch Ländereien, noch irgend einen Besitz haben, sondern
ihre Nahrung, welche sie von den Uebrigen als Lohn für die Bewachung
empfangen, Alle gemeinschaftlich verzehren müssen, woferne sie
wirklich Wächter sein sollen. – Ja, dieß ist richtig, sagte er. – Macht sie
also nun nicht, wie ich eben sage, sowohl jenes früher Erwähnte, als
auch das so eben Angegebene noch in höherem Grade zu wahren
Wächtern, und hat dieß zusammen nicht die Wirkung, daß sie den Staat
nicht dadurch zerreißen, indem sie das Wort »Mein« nicht bei dem
Nemlichen, sondern jeder bei einem Verschiedenen gebrauchen, und der
Eine in sein Einzeln-Haus zusammenraffen würde, was er getrennt von
den Uebrigen besitzen zu können vermeint, und ein Anderer wieder
ebenso in das seinige als ein verschiedenes Haus, und in gleicher Weise
auch ihre Frauen und Kinder als verschiedene, wobei sie jedoch für sich
einzelne Vergnügungen und Schmerzen über je Einzelnes hervorrufen
würden, sondern im Gegentheil, daß sie in Einer Ansicht betreffs des
ihnen Angehörigen Alle zu dem Nemlichen hinstreben und so nach
Kräften im gleichen Zustande bezüglich des Schmerzes und der Trauer
sich befinden? – Ja wohl, gar sehr, sagte er. – Wie aber? Prozesse und
gegenseitige Anklagen werden bei ihnen wohl so zu sagen gar nicht
vorkommen, da sie ja Nichts ihnen einzeln Eigenes außer ihrem Körper
besitzen, alles übrige aber gemeinsam ist? daher denn nun es ihnen
zukömmt, daß sie ohne Zwiespalt leben, so weit wenigstens wegen des
Besitzes des Geldes oder der Kinder und Verwandten die Menschen in
Zwiespalt kommen. – Ja, durchaus nothwendig ist es, sagte er, daß sie
hievon frei sind. – Und nun möchten wohl auch mit Recht keine
Prozesse wegen Gewaltthätigkeit oder Beschimpfung bei ihnen sich
finden; denn wir werden es ja doch wohl als etwas Schönes und
Gerechtes bezeichnen, daß der Altersgenosse dem Altersgenossen
beistehe, zumal da ja wir die Pflege körperlicher Uebung mit
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