Page 196 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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Geister«, als sehr zweckdienlich erachtet, während er oben,
B. II, Cap. 20, über ähnliche Dichterstellen höchlich
entrüstet war. –
Ja, wir werden es ihm glauben. – Nachforschen also werden wir bei dem
GotteHiemit ist offenbar Apollo in jener nemlichen Beziehung gemeint,
in welcher wir oben, B. IV, Cap. 5, die apollinische Religion als die von
Plato bevorzugte trafen (s. Anm. 152) Man beachte auch in beiden
Stellen die Ausdrucksweise, daß der Gott den erforderlichen Kultus
»erklärt«., in welcher Weise und nach welchen Unterschieden man mit
den dämonischen und göttlichen Menschen verfahren solle, und hiernach
werden wir auch in dieser Weise verfahren, wie jener es erklärt. – Warum
sollten wir auch nicht? – Und auch in Zukunft werden wir die
Grabstätten derselben, wie jene von Dämonen, verehren und anbeten;
und eben dieß Nemliche werden wir für gesetzlich halten, wenn im
Greisenalter oder auf irgend andere Weise Einer von denjenigen stirbt,
welche im Leben in hervorragender Weise als Tüchtige sich bewährten. –
Ja, wenigstens gerecht ist dieß, sagte er. –
Wie nun weiter? Wie werden unsere Krieger gegen die Feinde
handeln? – Was meinst du hiemit? – Erstens wohl, was die Sklaverei
betrifft, scheint es da gerecht, daß Hellenen hellenische Staaten zu
Sklaven machen, oder vielmehr, daß man es nicht anders gestattet und an
nichts Anderes sie gewöhnt, als daß sie das eigene hellenische
Geschlecht schonen, indem sie vor der Knechtung durch Nicht-Hellenen
sich hüten? – Ja, für das Gesammte und in jeder Beziehung, sagte er,
macht es einen Unterschied, daß man sie schone. – Also soll man auch
sowohl selbst keinen Hellenen als Sklaven besitzen, als auch den übrigen
Hellenen eben diesen Rath ertheilen? – Ja, allerdings, sagte er; weit eher
ja möchten sie sich in solcher Weise gegen die Nicht-Hellenen kehren,
von sich selbst aber unter sich Solches fernhalten. – Wie nun weiter? die
Gestorbenen zu plündern, außer etwa, wenn sie gesiegt haben, ihnen die
Waffen abzunehmen, ist dieß etwa schön? oder bietet dieß nicht selbst
den Feigen einen Vorwand dar, nicht gegen den kämpfenden Feind
vorrücken zu müssen, gerade als thäten sie schon ihre Schuldigkeit,
wenn sie über Leichen sich hinbeugen; und sind nicht auch schon ganze
Heere über eine solche Plünderung zu Grunde gegangen? – Ja wohl, gar
sehr. – Scheint es aber nicht auch etwas Sklavisches und Geldgieriges,
einen Leichnam zu berauben, und Sache einer weibischen und
kleinlichen Gesinnung, für das Feindliche den Leib des Gestorbenen zu
halten, wenn der Feind bereits aus demselben entflogen, nur aber
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