Page 281 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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Achtes Buch.



                                                  Inhaltsverzeichnis




                1. Weiter; dieß also nun ist zugestanden, o Glaukon, daß für einen Staat,
                welcher in hervorragender Weise bestehen soll, die Frauen und die

                Kinder und die gesammte Erziehung gemeinsam sein müssen, und
                ebenso auch alle Thätigkeiten im Kriege und im Frieden B. V, Cap. 3–
                12., Könige aber über diese Diejenigen sein müssen, welche in der
                Weisheitsliebe und bezüglich des Krieges die besten geworden sind B. V,
                Cap. 18 bis B. VI, Cap. 17.. – Ja, dieß ist zugestanden, sagte er. – Aber
                auch dieß ja räumten wir ein, daß die Herrscher, wann sie eingesetzt
                sind, die Krieger in Wohnungen führen, wie wir sie angaben, und sie dort

                sich ansiedeln lassen, indem nemlich jene für Keinen irgend Etwas ihm
                Eigenthümliches enthalten, sondern allen gemeinsam sind; und außer
                den derartigen Wohnungen haben wir, wenn du dich erinnerst, uns auch
                darüber verständigt, wie es bei ihnen bezüglich des Besitzes beschaffen
                sein solle B. III, Cap. 22.. – Aber ich erinnere mich ja, sagte er, daß wir

                der Meinung waren, es solle Keiner irgend Etwas von jenem besitzen,
                was jetzt im Uebrigen die Menschen besitzen, sondern daß sie gleichsam
                als Kämpfer im Kriege und als Wächter zum Lohne für ihren
                Wachtdienst je auf ein Jahr die Nahrung von den Uebrigen erhalten und
                so für sich und den übrigen Staat Sorge tragen sollen. – Du gibst es
                richtig an, sagte ich; aber wohlan nun, da wir dieß zu Ende geführt
                haben, so wollen wir uns auch an jenen Punkt erinnern, von wo aus wir

                hieher ablenkten, damit wir nun den nemlichen Weg jetzt wieder
                betretenS. die letzten Worte des IV. und die ersten des V. Buches; hiezu
                obige Anm. 173.. – Dieß ist nicht schwierig, sagte er; du hattest nemlich
                so ziemlich wie jetzt betreffs des Staates es durchgegangen und
                entwickeltest deine Begründungen, indem du sagtest, daß du als einen
                guten Staat eben jenen, welchen du damals durchgingst, bezeichnen

                würdest und ebenso auch bezüglich des einzelnen Menschen, welcher
                jenem Staate ähnlich sei, und zwar, wie es schien, mit der Möglichkeit,
                noch herrlicher diesen Staat und diesen Menschen zu schildern; du
                bezeichnetest aber nun hierauf die übrigen Staaten als verfehlte, woferne
                dieser der richtige sei; von den übrigen Staatsverfassungen aber
                behauptetest du, wie ich mich erinnere, daß es vier Formen gebe, von






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