Page 45 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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Anderes das Beste erwägt als für das von ihr Beherrschte und Gepflegte,
sowohl in der staatlichen als auch in der von Einzelnen geübten
Herrschaft. Du aber nun, glaubst du von den Herrschern in den Staaten,
nemlich von den wahrhaft Herrschenden, daß sie freiwillig herrschen? –
Bei Gott, sagte er, ich glaube es nicht bloß, sondern ich weiß es gewiß. –
18. Wie so aber, o Thrasymachos, sagte ich; bemerkst du denn nicht,
daß auch bei den übrigen Uebungen einer Herrschaft Keiner freiwillig
sie übernehmen will, sondern Alle einen Lohn fordern, eben als ergebe
sich nicht schon für sie selbst aus der Herrschaft ein Nutzen, sondern
gerade für die Beherrschten? denn sage mir nur so viel: bezeichnen wir
nicht eine jede der KünsteEs fällt nemlich Kunst und Uebung einer
Herrschaft bei dieser ganzen Beweisführung insoferne zusammen, als
eben eine jede Kunst den Umkreis ihrer Thätigkeit vermöge eines
bestimmten Wissens beherrscht. jedesmal darum als eine andere, weil sie
eine andere Fähigkeit besitzt? und antworte mir, o du Hochzupreisender,
nicht wider alles Erwarten, damit wir doch auch dem Ziele näher
kommen. – Nun ja, eben darum, sagte er, ist eine Kunst eine andere. –
Nicht wahr also auch irgend einen eigenthümlichen Nutzen gewährt uns
eine jede, und nicht einen bloß allen Künsten gemeinschaftlichen,
nemlich z. B. die Arzneikunst gewährt uns Gesundheit, die Kunst des
Steuermanns aber Rettung in der Seefahrt, und so auch die übrigen? – Ja
wohl, allerdings. – Nicht wahr also auch die Lohnkunst ist esd. h. Plato
trennt das Lohnverhältniß, welches allerdings bei dem Betriebe der
Künste und bei der Ausübung der in der Kunst beruhenden Herrschaft
mitspielt, als einen selbstständigen Gegenstand ab, um jener Auffassung
zu entgehen, daß der Lohn-Verdienst der gemeinschaftliche einheitliche
Zweck aller Künste sei. Ist hingegen der Lohn-Erwerb ebensosehr, wie z.
B. auch die Gesundheit Gegenstand einer speciellen Kunst und eines
gleichsam technisch berechneten Verfahrens, so liegt sein eigentlicher
Umkreis in den Mieth-und Verdingungs-Geschäften jeder Art, und diese
Form ist auch für das Uebrige der Maßstab, so daß z. B. der Hirt nicht,
insoferne er Hirt ist, Lohn bekömmt, sondern insoferne er sich und seine
Kenntnisse verdingt., welche Lohn verschafft, denn dieß ist ihre
Fähigkeit? oder nennst du die Arzneikunst und die Kunst des
Steuermanns Ein und die nemliche? oder, woferne du genau es
feststellen willst, wie du ja voraussetztest, so wirst du doch wohl nicht in
höherem Grade, falls Jemand als Steuermann gesund wird, weil ihm das
Seefahren zuträglich ist, darum nun etwa seine Kunst als Arzneikunst
bezeichnen? – Nein, sicher nicht, sagte er. – Und also auch nicht die
Lohnkunst, sagte ich, falls etwa Jemand als Lohnarbeiter gesund wird? –
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