Page 467 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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hat er nicht so gedacht, was ich lieber [annehmen] will; so ist doch Das,
was er sagt, das Gefühl empörend. 396 Nonius.]
22. [ 397 Ein wahres Gesetz ist die gesunde Vernunft, die mit der
Natur im Einklange steht, die Einer hat wie der Andere, 398 die sich
selbst gleich bleibt, unwandelbar ist, die zur Uebung der Pflicht durch
Gebot aufruft, durch Verbot vom Unrecht abschreckt; es gebietet aber
oder verbietet den Rechtschaffenen eben so wenig vergebens, als es auf
die Schlechtgesinnten durch sein Gebieten oder Verbieten Eindruck
macht. An diesem Gesetze darf weder im Einzelnen, [durch
Abänderung,] noch durch Beschränkung seines Umfanges, noch [im
Ganzen] durch Abschaffung, etwas geändert werden; auch kann uns von
dessen Erfüllung weder der Senat, noch das Volk frei sprechen, eben so
wenig brauchen wir einen andern Erklärer und Ausleger desselben [als
die Vernunft]: auch wird nicht ein anderes Gesetz zu Rom, ein anderes
zu Athen, ein anderes jetzt, ein anderes künftig gelten; sondern alle
Völker, und zwar zu jeder Zeit, wird Ein ewig geltendes und
unveränderliches Gesetz verbinden; es wird auch nur Einen
gemeinschaftlichen Anordner und allgebietenden Gesetzgeber haben,
nämlich Gott; der der Urheber, Richter und Feststeller dieses Gesetzes
ist; und Wer diesem nicht gehorchen wird, wird aus sich selbst
heraustreten, und, indem er die menschliche Natur verschmäht, eben
dadurch die größten Strafen leiden, gesetzt, daß er auch den andern
Uebeln, die man für Strafen hält, entgeht. Lactant. Inst. VI, 8. 399 ]
23. [Ich weiß, daß, im dritten Buch des Cicero vom Staate, wenn ich
nicht irre, die Behauptung steht, daß von einem Staate, wie er seyn soll,
kein Krieg unternommen werde, ausser um eine eingegangene
Verpflichtung zu erfüllen, oder zu seiner Selbsterhaltung. Was er aber
unter dem Ausdruck: zu seiner Selbsterhaltung verstehe, oder welche
Selbsterhaltung er verstanden wissen wolle, sagt er an einer andern
Stelle: aber diesen Strafen, heißt es, welche auch die Thörichtsten fühlen,
Dürftigkeit, Verbannung, Fesseln, Schlägen, entziehen sich oft die
Einzelnen, wenn sie zu Beschleunigung ihres Todes Gelegenheit
bekommen; für die Staaten aber ist der Tod, der die Einzelnen von der
Strafe zu befreien scheint, selbst Strafe. Denn ein Staat muß auf ewige
Dauer angelegt seyn. Er hat also keinen in seiner Natur liegenden
Untergang wie ein Mensch, für den das Sterben nicht nur nothwendig,
sondern oft sogar wünschenswerth ist. Geht aber ein Staat unter, wird er
vernichtet und seines Daseyns beraubt; so ist es, um Kleines mit Großem
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