Page 484 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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Aufrecht steht Roms Macht, nur durch Sitten und Männer der Vorzeit:
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einVers, sagt er, in welchem wegen seiner Kürze und Wahrheit der
Dichter eine Art von Orakel ausgesprochen zu haben scheint. Denn
weder die Männer, hätten nicht unter den Bürgern solche Sitten
geherrscht, noch die Sitten, wären nicht solche Männer an der Spitze
gestanden, hätten einen Staat gründen oder so lange aufrecht erhalten
können, der sich zu einer solchen Höhe erhob, der so verdient und in so
großer Ausdehnung seine Herrschaft ausbreitete. Darum lag es auch vor
unserer Zeit in der Sitte unseres Vaterlandes, ausgezeichneten Männern
die Leitung anzuvertrauen, und die durch Rang hervorragenden Männer
hielten denn auch wieder ihrerseits die alte Sitte und die Einrichtungen
unserer Vorfahren aufrecht. Unser Zeitalter dagegen, auf das sich der
Staat wie ein treffliches Gemälde, aber mit von Alter etwas verblichenen
Farben, vererbt hatte, versäumte es nicht blos, es mit denselben Farben
wieder aufzufrischen, die es ursprünglich gehabt hatte, sondern ließ es
sich nicht einmal angelegen seyn, wenigstens die Zeichnung und
gleichsam die äußersten Umrisse jenes Gemäldes zu erhalten. Denn wo
ist noch eine Spur von den alten Sitten, durch die Roms Macht, wie der
Dichter sagt, aufrecht stand? Sind sie doch so ganz in Vergessenheit
versunken, daß man sie nicht blos nicht mehr übt, sondern sogar nicht
mehr kennt. Und was soll ich von den Männern sagen? Eben weil es an
Männern fehlte, sind die Sitten untergegangen: und über diesen großen
Schaden müssen wir nicht blos Rechenschaft ablegen, sondern
eigentlich, wie eines todeswürdigen Verbrechens Angeklagte,
gewissermaßen uns vor Gericht stellen und verantworten. Denn durch
unsere Verdorbenheit, nicht durch einen Unglücksfall, ist es dahin
gekommen, daß unser Staat [unsere Verfassung] zwar dem Namen nach
noch besteht, aber dem Wesen nach längst verloren ist. Dieses
Geständniß legt Cicero lange nach dem Tode des Scipio ab, den er in
seinem Werke über den Staat redend eingeführt hat. – Augustin. de Civ.
Dei II, 21. 457 ]
2. * * * 458 Nichts sey eines Königs so würdig, als die
Auseinandersetzung Dessen, was der Billigkeit gemäß ist, und dazu
gehörte die Erklärung über Recht und Unrecht, weil die einzelnen Bürger
ihre Rechtsstreitsachen den Königen zur Entscheidung vorlegten. 459
Aus diesem Grunde wurden auch dem Könige ausgedehnte und
ergiebige Ländereien als Eigenthum angewiesen, die er als Ackerfeld,
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