Page 485 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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Baumpflanzungen und Weideplätze brauchen konnte, 460 und die
angebaut wurden, ohne daß die Könige selbst dabei Arbeit und Mühe
hatten, damit keine Sorge für ihre Privatgeschäfte sie von den
Angelegenheiten ihrer Völker abziehen möchte. Auch war überhaupt
kein Privatmann Entscheider oder Schiedsrichter in einer Streitsache;
sondern Alles wurde in den Gerichtssitzungen der Könige entschieden.
461 Besonders scheint mir unser Numa auf dieser alten Sitte der
Griechischen Könige gehalten zu haben. Denn die Uebrigen, wiewohl sie
auch dieses Amt verwalteten, führten doch großentheils Kriege, und
bildeten das Kriegsrecht [vorzugsweise] aus. Jener langedauernde Friede
aber unter Numa war für diese Stadt die Quelle des Rechts und der
Religion: auch würde er wohl Gesetze verfaßt haben; und ihr wißt, daß
noch welche [von ihm] vorhanden sind: überhaupt die Eigenschaft des
Staatsbürgers, von dem wir sprechen * * *
[Lücke von unbestimmbarer Größe.]
3. [Doch muß er, wie ein guter Hausvater, Etwas vom [Acker-]Bau,
Bauwesen und Rechnen verstehen – Nonius.]
* * * Scipio. [Wenn ein Gutsverwalter sich bemüht, die Natur der
Wu]rzeln und Sämereien kennen zu lernen, wirst du Das mißbilligen?
Manilius. Keinesweges: wenn er nur sonst das Seine thut. Scipio. Meinst
du, jenes sey das eigentliche Geschäft eines Verwalters? Manilius. Nichts
weniger: es möchte darüber nur gar zu leicht die Sorge für den
eigentlichen Anbau des Landes vernachläßigt werden. Scipio. So wie
also der Verwalter die Natur des Bodens kennt, der Rechnungsführer mit
der Buchführung umzugehen versteht, Beide aber sich nicht mit dem
Genusse des Wissens begnügen, sondern dieses zu vortheilhafter
Ausübung gebrauchen; so muß unser hier gezeichneter [Staats-]Lenker
zwar bemüht gewesen seyn, das Recht und die Gesetze kennen zu lernen,
ihre Quellen gründlich zu erforschen; aber er darf sich durch häufiges
Beantworten einzelner Rechtsanfragen, durch Leserei und Schreiberei
nicht in dem Geschäfte stören lassen, gleichsam der Rechnungsführer
und Gutsverwalter des Staates seyn zu können; er sey des höchsten
Rechts ganz kundig, ohne welches Niemand gerecht seyn kann; er sey
des bürgerlichen nicht unkundig, aber so, wie der Steuermann der
Sternkunde, der Arzt der Naturlehre: Beide bedürfen jene
Wissenschaften zu ihrer Kunst; aber lassen sich durch sie von ihrem
eigentlichen Geschäfte nicht abhalten 462 Darauf aber wird dieser Mann
sehen * * *
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