Page 102 - Stiftung Warentest - Warenkunde Brot - Gutem Brot auf der Spur
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selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet

          wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung,
          Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung
          zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar
          zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können“.


                Was ist ein Verarbeitungs​hilfsstoff?


          Ein Verarbeitungshilfsstoff ist „ein Stoff, der nicht als Lebensmittel verzehrt wird, bei
          der Verarbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln oder deren Zutaten aus technologischen

          Gründen während der Be- oder Verarbeitung verwendet wird und unbeabsichtigte,
          technisch unvermeidbare Rückstände des Stoffes oder seiner Derivate im Enderzeugnis
          hinterlassen kann, sofern diese Rückstände gesundheitlich unbedenklich sind und sich
          technologisch nicht auf das Enderzeugnis auswirken“.



          Zugelassene Zusatzstoffe


          Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe kommen vor allem bei Klein- und Feingebäcken
          zum Einsatz, sind aber auch bei der Brotherstellung von Bedeutung. Sie verbessern

          insbesondere die Krustenfarbe und -knusprigkeit, das Volumen, die Porung und
          Elastizität der Krume, die Frischhaltung, die Schneid-, Bestreich- und Kaubarkeit sowie
          den Geschmack. Außerdem kommen sie bei Teigen und Teiglingen zum Einsatz, die
          gekühlt zur Reife gebracht oder tiefgekühlt werden. Dort erhöhen sie die Gefrier-Tau-
          Stabilität.



          Der Einsatz von Zusatzstoffen in Lebensmitteln wird in Deutschland durch die
          „Verordnung über die Zulassung von Zusatz​stoffen zu Lebensmitteln zu technologischen
          Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungs- verordnung – ZZulV)“ geregelt. Jeder Zusatzstoff
          wird vor seiner Zulassung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

          (EFSA) auf seine gesundheitlichen Auswirkungen geprüft. Insbesondere müssen
          derartige Zusatzstoffe nachweislich technisch notwendig und in der beantragten Dosis
          gesundheitlich unbedenklich sein. Der Stoff muss den festgelegten
          Reinheitsanforderungen entsprechen. Der Verbraucher darf durch den Einsatz des

          Zusatzstoffes nicht getäuscht werden. Der Antragsteller muss mit wissenschaftlichen
          Studien zum Zusatzstoff dessen Verstoffwechselung, mögliche Anreicherung,
          Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen und Nahrungsbestandteilen sowie den
          Einfluss auf die Nährstoffaufnahme und eine etwaige toxikologische Wirkung auf den

          menschlichen Körper untersuchen.
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