Page 103 - Stiftung Warentest - Warenkunde Brot - Gutem Brot auf der Spur
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Für den Einsatz in Brot und Kleingebäck sind über 100 Zusatzstoffe zugelassen, wobei
          davon nur ein kleiner Teil in der Praxis zum Einsatz kommt.


          Die Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen ist nicht zulassungspflichtig, solange die
          im Rahmen der Begriffsdefinition festgelegten Bestimmungen eingehalten werden (mit

          Ausnahme von Enzymen, siehe Tabelle S. 196) .


          Die im Bereich Brot und Kleingebäck am häufigsten als Mehlbehandlungs- oder
          Backmittel eingesetzten Zusatz- und Hilfsstoffe sind Ascorbinsäure (E 300) und
          technische Enzyme. Vor allem bei industriell gefertigter Ware kommen je nach
          Gebäcksorte noch verschiedene Feuchthalte- und Konservierungsmittel sowie

          Emulgatoren zum Einsatz. Auf S. 198 finden Sie eine umfassende Tabelle der
          zugelassenen Zusatzstoffe .





                                   Gentechnik im Brot? Ob Zusatz- oder Hilfsstoffe unter Nutzung von gentechnischen
                                   Verfahren hergestellt wurden, erkennt der Kunde nicht anhand der Auszeichnung. Ein
                                   Beispiel: Fast alle technischen Enzyme werden heute mithilfe von gentechnisch
                                   veränderten Organismen hergestellt. Da die Enzyme aber selbst nicht gentechnisch
                                   verändert sind, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Die EU-Ökoverordnung erlaubt den
                                   Einsatz von technischen Enzymen nur aus nicht gentechnisch veränderten Organismen.
                                   Die Kontrolle ist allerdings schwierig, da alle beteiligten Organismen sorgfältig von den
             produzierten Enzymen abgetrennt werden und sich nicht im Enzymprodukt befinden. Backmittelhersteller,
             Müller, Bäcker und letztlich die Brotesser müssen sich auf die entsprechenden Angaben der Hersteller
             verlassen. Sämtliche deutschen Bioverbände haben technische Enzyme in den Backwaren ihrer
             Verbandsbäcker verboten.




          Zus atzstoffe in Biobrot


          Bei der Herstellung von Biobackwaren darf nur ein Bruchteil der im konventionellen

          Bereich zugelassenen Zusatz- und Hilfsstoffe verwendet werden. Die schwächste
          Regelung sieht die EU-Ökoverordnung vor. Hier sind knapp 50 von etwa 300
          Zusatzstoffen aus dem konventionellen Bereich zugelassen, ein Bruchteil davon im
          Bäckereiwesen. Technische Enzyme sind zulässig, wenn sie aus gentechnisch
          unveränderten Organismen stammen. Der Anteil ökologisch erzeugter Zutaten im Brot

          oder Brötchen muss mindestens 95 Prozent betragen.


          Innerhalb der deutschen Bioverbände gelten strengere Regeln, die sich nur im Detail
          unterscheiden. Allen gemeinsam ist das Verbot technischer Enzyme sowie von Zutaten,
          Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen, die unter Verwendung von genetisch
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