Page 112 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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88                                    2 Teil: Internationale Haftungsregelungen

                        07.01.1969 und der „Contract Regarding an Interim Supplement to Tanker Liabili-
                                                                                 317
                        ty for Oil Pollution“ (CRISTAL) vom 14.01.1971, abgeschlossen, 3  die ein den
                        Übereinkommen ähnliches Haftungs- und Entschädigungssystem auf privatrecht-
                        licher Ebene vorsehen und ursprünglich nur als Übergangslösung bis zur weltwei-
                        ten Geltung des Haftungsübereinkommens gedacht waren. 3  Allerdings sind die
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                        beiden privatrechtlichen Verträge TOVALOP und CRISTAL ab dem 20. Februar
                        1997, nach Inkrafttreten des Haftungs- und Fondsübereinkommens von 1992 im
                        Mai 1996, nicht erneuert und dadurch hinfällig geworden. 3
                                                                         319
                           Das Ölhaftungsübereinkommen von 1969 und das Fondsübereinkommen von
                        1971 wurden im Laufe der Jahre immer wieder durch verschiedene Änderungs-
                        protokolle reformiert. Das erste Protokoll von 1976 ersetzte den Goldfranken, in
                        dem die Haftungssumme  ausgedrückt war, durch das Sonderziehungsrecht des
                        Internationalen Währungsfonds. 3  Es trat am 08.04.1981 in Kraft. 3
                                                                                 321
                                                   320
                           Die Protokolle von 1984 enthielten neben einigen anderen Änderungen insbe-
                        sondere die  Erhöhung der bisherigen  Haftungs- und Entschädigungsbeträge als
                        Folge des Unfalls des Tankers „Amoco Cadiz“, sind aber mangels ausreichender
                        Ratifikationen nie in Kraft getreten. 3
                                                      322
                           Alle in den Protokollen von 1984 vorgesehenen Änderungen wurden jedoch
                        von den Protokollen von 1992 3  übernommen, die am 30.05.1996 in Kraft getre-
                                                  323
                        ten sind. 3  Die Protokolle von 1992 hatten allein den Zweck, die hohen Inkraft-
                               324
                        tretens-voraussetzungen der Protokolle von 1984  abzuschwächen,  damit die in
                        den Protokollen von 1984 enthaltenen  Verbesserungen endlich  in Kraft treten
                        konnten. 3  Denn in den Schlussbestimmungen der Protokolle von 1984 wurde
                               325
                        das Inkrafttreten der Änderungsprotokolle  an  das Erreichen von Öl-
                        Mindestimportmengen in wenigen Ländern geknüpft, welche ohne den Beitritt der
                        USA und den Beitritt Japans nicht möglich war. 3  Nachdem sich aber der Kon-
                                                                  326
                        gress der USA nach dem Unfall der „Exxon Valdez“ vor der Küste Alaskas im

                        317  Eine kurze Darstellung von TOVALOP findet sich bei Herber, RabelsZ 1970, 223 (246 ff.). Zu
                           TOVALOP und CRISTAL Bloodworth, Journal of Land Use and Environmental Law 1998,
                           443 (445 ff.); Romero Lares, S. 31 f., 37 f.
                        318  Romero Lares, S. 26; Hoche, S. 40 f.
                        319  Bloodworth, Journal of Land Use and Environmental Law 1998, 443 (444); Ganten, TranspR
                           1997, 397 (400); Zhu, S. 10.
                        320  BGBl. 1980 II, S. 721 ff.; dazu Romero Lares, S. 48 Fn. 81.
                        321  http://www.imo.org/Conventions/mainframe.asp?topic_id=247 (Stand: 08.08.2010).
                        322  Romero Lares, S. 25, 41 ff., 47 f.; Ganten, TranspR 1997, 397 (398); Schneider, TranspR 1985,
                           41 (42).
                           Die im Protokoll von 1984 beschlossenen Änderungen sind aufgeführt bei Brunn, VersR 1984,
                           908 (910); Schneider, TranspR 1985, 41 (42 ff.); Ganten, Die Protokolle von 1984 zum Ölhaf-
                           tungsübereinkommen von 1969 und zum Fondsübereinkommen von 1971, S. 9 ff.; Ganten,
                           TranspR 1997, 397 (398).
                        323  Abgedruckt in BGBl. 1994 II, S. 1152 ff. und 1169 ff.
                        324  Ganten, TranspR 1997, 397 (398).
                        325  Ganten, TranspR 1997, 397 (398); Romero Lares, S. 52.
                        326  Erläuternd Romero Lares, S. 48; Ganten, TranspR 1997, 397 (398).
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