Page 121 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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2 Teil: Internationale Haftungsregelungen                           97

                           fall die  Beantwortung der meisten schadensrechtlichen Fragen dem nationalen
                                               373
                           Recht überlassen wird. 3
                              Da die meisten Fälle außergerichtlich  durch die Versicherungen  (meistens
                           durch einen P&I Club) abgewickelt wurden, gibt es nur wenige Gerichtsentschei-
                           dungen, die sich mit der Auslegung des Begriffs der Verschmutzungsschäden
                                   374
                                                                                      375
                           befassen. 3  Jedoch haben die Internationalen Entschädigungsfonds 3  von 1971
                           und 1992, um eine einheitliche Auslegung des Schadensbegriffs zu gewährleisten,
                           Kriterien zur Anerkennungsfähigkeit von Schadensersatzansprüchen entwickelt,
                           die in einem Handbuch für Antragsteller  („Claims Manual“) veröffentlicht sind
                           und bei der Auslegung des Schadensbegriffs weiterhelfen. 3
                                                                            376
                              Allerdings weist der IOPC Fund 3  von 1992 in dem Handbuch ausdrücklich
                                                           377
                           darauf hin, dass es nicht als Interpretation des Ölhaftungsübereinkommen von
                           1992 gelten soll. 3  Es enthält  lediglich eine Zusammenfassung der Entscheidun-
                                         378
                           gen des IOPC Fund 1992, um den Anspruchstellern die Geltendmachung ihrer
                           Ansprüche zu erleichtern. 3
                                                 379
                              Dennoch ist es als Quelle für die Regulierungspraxis des IOPC Fund von 1992
                           unverzichtbar. 3  Die beiden Fonds waren von Anfang an in ihrer Regulierungs-
                                        380
                           praxis um eine einheitliche Auslegung des Schadensbegriffs bemüht, da die Ölin-
                           dustrie in einem Mitgliedstaat die Schadensersatzzahlungen für Schäden in den
                                                            381
                           anderen Mitgliedstaaten mitfinanziert, 3  das Entschädigungssystem also auf Ge-
                           genseitigkeit beruht, und daher nur durch einen hohen Grad an Auslegungsuni-
                           formität Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden können. 3
                                                                                               382
                              Die einheitliche Regulierungspraxis des IOPC Fund von 1971 und später des
                           IOPC Funds von 1992 hat erheblich zur  Ausfüllung und Fortentwicklung des
                           Schadensbegriffes beigetragen und die wesentlichen Auslegungsfragen zum Scha-
                           densbegriff beantwortet. 3
                                                383




                           373  Romero Lares, S. 67, 70; Kappet, S. 35, 245; Jacobsson/Trotz, JMLC 1986, 467 (481).
                           374  Jacobsson/Trotz, JMLC 1986, 467 (470); Romero Lares, S. 70; De la Rue/Anderson, Shipping
                              and the Environment, S. 384.
                           375  Siehe dazu 2. Teil E III.
                           376  Romero Lares, S. 70; Kappet, S. 245, 85; Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für
                              Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport – Entwicklung in den letzten Jahren und Zu-
                              kunftsperspektiven, S. 12 f.
                           377  International Oil Pollution Compensation Fund.
                           378  IOPC Fund 1992, Claims Manual, 2005, S. 4.
                           379  IOPC Fund 1992, Claims Manual, 2005, S. 4; Kappet, S. 85.
                           380  Kappet, S. 85.
                           381  Zur Finanzierung und Verwaltung des Fonds siehe 2. Teil E III 4 und 5.
                           382  Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport
                              – Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsperspektiven, S. 13; Ganten, VersR 1989, 329
                              (331 f.).
                           383  Kappet, S. 84 f.; Ganten, VersR 1989, 329 (331);
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