Page 121 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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2 Teil: Internationale Haftungsregelungen 97
fall die Beantwortung der meisten schadensrechtlichen Fragen dem nationalen
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Recht überlassen wird. 3
Da die meisten Fälle außergerichtlich durch die Versicherungen (meistens
durch einen P&I Club) abgewickelt wurden, gibt es nur wenige Gerichtsentschei-
dungen, die sich mit der Auslegung des Begriffs der Verschmutzungsschäden
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befassen. 3 Jedoch haben die Internationalen Entschädigungsfonds 3 von 1971
und 1992, um eine einheitliche Auslegung des Schadensbegriffs zu gewährleisten,
Kriterien zur Anerkennungsfähigkeit von Schadensersatzansprüchen entwickelt,
die in einem Handbuch für Antragsteller („Claims Manual“) veröffentlicht sind
und bei der Auslegung des Schadensbegriffs weiterhelfen. 3
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Allerdings weist der IOPC Fund 3 von 1992 in dem Handbuch ausdrücklich
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darauf hin, dass es nicht als Interpretation des Ölhaftungsübereinkommen von
1992 gelten soll. 3 Es enthält lediglich eine Zusammenfassung der Entscheidun-
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gen des IOPC Fund 1992, um den Anspruchstellern die Geltendmachung ihrer
Ansprüche zu erleichtern. 3
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Dennoch ist es als Quelle für die Regulierungspraxis des IOPC Fund von 1992
unverzichtbar. 3 Die beiden Fonds waren von Anfang an in ihrer Regulierungs-
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praxis um eine einheitliche Auslegung des Schadensbegriffs bemüht, da die Ölin-
dustrie in einem Mitgliedstaat die Schadensersatzzahlungen für Schäden in den
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anderen Mitgliedstaaten mitfinanziert, 3 das Entschädigungssystem also auf Ge-
genseitigkeit beruht, und daher nur durch einen hohen Grad an Auslegungsuni-
formität Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden können. 3
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Die einheitliche Regulierungspraxis des IOPC Fund von 1971 und später des
IOPC Funds von 1992 hat erheblich zur Ausfüllung und Fortentwicklung des
Schadensbegriffes beigetragen und die wesentlichen Auslegungsfragen zum Scha-
densbegriff beantwortet. 3
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373 Romero Lares, S. 67, 70; Kappet, S. 35, 245; Jacobsson/Trotz, JMLC 1986, 467 (481).
374 Jacobsson/Trotz, JMLC 1986, 467 (470); Romero Lares, S. 70; De la Rue/Anderson, Shipping
and the Environment, S. 384.
375 Siehe dazu 2. Teil E III.
376 Romero Lares, S. 70; Kappet, S. 245, 85; Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für
Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport – Entwicklung in den letzten Jahren und Zu-
kunftsperspektiven, S. 12 f.
377 International Oil Pollution Compensation Fund.
378 IOPC Fund 1992, Claims Manual, 2005, S. 4.
379 IOPC Fund 1992, Claims Manual, 2005, S. 4; Kappet, S. 85.
380 Kappet, S. 85.
381 Zur Finanzierung und Verwaltung des Fonds siehe 2. Teil E III 4 und 5.
382 Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport
– Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsperspektiven, S. 13; Ganten, VersR 1989, 329
(331 f.).
383 Kappet, S. 84 f.; Ganten, VersR 1989, 329 (331);