Page 123 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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2 Teil: Internationale Haftungsregelungen                           99

                           Nach dem Prinzip, dass das Opfer in die  gleiche wirtschaftliche Lage versetzt
                           werden soll, wie wenn das Ereignis nicht stattgefunden hätte, ersetzt der Fonds
                           alle zusätzlichen Kosten, vorausgesetzt dass sie angemessen sind. 3
                                                                                   389
                              Problematischer ist es bei den festen Kosten, da hier ein konkreter Kausalzu-
                           sammenhang zwischen den Kosten und  dem die Haftung auslösenden Ereignis
                           fehlt. 3  Jedoch hat sich der Fonds aus umweltpolitischen Erwägungen, die für
                                390
                           eine Förderung der Vorhaltung von Material und Personal seitens der Staaten zur
                           schnellen und effektiven Ölbekämpfung  sprechen, dafür entschieden, einen an-
                           gemessenen Teil der festen Kosten zu erstatteten, sofern diese Kosten in engem
                           Zusammenhang mit dem Zeitraum der betreffenden Reinigung stehen und keine
                           weit hergeholten Gemeinkosten enthalten. 3
                                                               391
                              Dieser  enge  Zusammenhang ist bei Personalkosten  für die Gehälter solcher
                           Personen zu bejahen, die direkt an der Schadensbekämpfungsmaßnahme beteiligt
                           waren, nicht aber für Vorgesetzte, die lediglich im Rahmen ihrer normalen Ver-
                           waltungstätigkeit an der Ölbekämpfung mitgearbeitet haben. 3  Materialkosten
                                                                                  392
                           werden insoweit erstattet, als dass das Material und die Ausrüstung für den Fall
                           eines eventuellen Ölunfalls erworben wurden und auch später zur Ölbekämpfung
                           benutzt wurden, abzüglich des Restwertes. 3
                                                               393

                           cc) Folgeschäden und reine Vermögensschäden
                           Nach der Neufassung des Schadensbegriffs durch das Haftungsübereinkommen
                           von 1992 wird nun  auch  ausdrücklich  der entgangene Gewinn  aufgrund einer
                           Beeinträchtigung der Umwelt als ersatzfähiger Schaden genannt. Ungeklärt bleibt
                           jedoch, wo die Grenze zwischen erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen
                           Vermögensschäden verläuft.
                              Wurden durch den Austritt von Öl Sachen, wie z.B. Fischerboote, Fischernet-
                           ze, verunreinigt, erkennen die Fonds die entgangenen Gewinne der Eigentümer
                           und Benutzer dieser Sachen im Prinzip an (sog. Folgeschäden). 3
                                                                                 394

                              1986, 467 (473); Nichols, The IOPC Funds` 25 years of compensating victims of oil pollution
                              incidents, S. 105; Ganten, VersR 1989, 329 (332).
                           389  Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport
                              – Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsperspektiven, S. 15; IOPC Fund 1992, Claims
                              Manual, 2005, S. 22; Ganten, VersR 1989, 329 (332).
                           390  Ganten, VersR 1989, 329 (332).
                           391  Ganten, VersR 1989, 329 (332); Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölver-
                              schmutzungsschäden beim Seetransport – Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsper-
                              spektiven, S. 15; Nichols, The IOPC Funds` 25 years of compensating victims of oil pollution
                              incidents, S. 105.
                           392  Ganten, VersR 1989, 329 (332).
                           393  Jacobsson/Trotz, JMLC 1986, 467 (474).
                           394  Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport
                              – Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsperspektiven, S. 15; IOPC Fund 1992, Claims
                              Manual, 2005, S. 10.
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