Page 128 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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104                                   2 Teil: Internationale Haftungsregelungen

                        Besteht der vorrangige Zweck der Bergungsarbeiten darin, Verschmutzungsschä-
                        den zu verhindern oder einzuschränken, erkennt der Fonds die Maßnahmen als
                        Schutzmaßnahmen und damit als ersatzfähig an. 4  Dient eine Bergungsmaßnah-
                                                                  420
                        me sowohl der Bergung von Schiff und Ladung als auch der Verhinderung von
                        Verschmutzungsschäden, und ist es nicht möglich, den vorrangigen Zweck der
                        Arbeit festzustellen, werden die Kosten zwischen  Verschmutzungsverhinderung
                        und sonstigen Aktivitäten aufgeteilt. 4  Dabei erfolgt die Bemessung der Entschä-
                                                       421
                        digung nicht auf der Grundlage von Kriterien für die Bemessung von Bergungs-
                        löhnen, sondern beschränkt sich auf die Kosten für die durchgeführten Schutz-
                        maßnahmen einschließlich eines angemessenen Gewinnbestandteils. 4
                                                                                  422
                           Neben den Kosten von Schutzmaßnahmen erfasst die Schadensdefinition in
                        Art. I Abs. 6 lit. b) HÜ ausdrücklich auch weitere durch Schutzmaßnahmen verur-
                        sachte Verluste oder Schäden. Darunter fallen z.B. Kosten für Schäden an Stra-
                        ßen, Piers, Uferbefestigungen oder privatem Eigentum, die etwa durch Fahrzeuge
                        oder andere schwere Maschinen während der Reinigungsarbeiten entstanden sind,
                        Reparaturkosten für Ausrüstungen, die während der Operationen verwendet und
                        beschädigt wurden sowie Kosten für die medizinische Behandlung 4  der durch
                                                                                   423
                        die Reinigungsarbeiten verletzten Personen. 4  Die  Grenze der Ersatzfähigkeit
                                                               424
                        wird von dem Fonds da gezogen, wo die Verbesserung der beschädigten Sachen
                        bei den Arbeiten im Vordergrund stand. 4
                                                          425

                        ff) Personenschäden
                        Der Schadensbegriff umfasst neben Sachschäden  auch durch Ölkontamination
                        verursachte Personenschäden wie Tod oder Körperverletzung, wenn diese auch
                        eher eine untergeordnete Rolle bei Tankerunfällen spielen. 4
                                                                          426
                           Da der Begriff des Verschmutzungsschadens auch die Kosten für Schutzmaß-
                        nahmen und für weitere  durch Schutzmaßnahmen  verursachte  Verluste  oder
                        Schäden umfasst, können  unter  bestimmten Umständen auch Personenschäden
                        ersetzt werden, die durch ergriffene Schutzmaßnahmen verursacht wurden. 4  In
                                                                                         427

                        420  IOPC Fund 1992, Claims Manual, 2005, S. 22; Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für
                           Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport – Entwicklung in den letzten Jahren und Zu-
                           kunftsperspektiven, S. 14.
                        421  IOPC Fund 1992, Claims Manual, 2005, S. 23; Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für
                           Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport – Entwicklung in den letzten Jahren und Zu-
                           kunftsperspektiven, S. 14.
                        422  IOPC Fund 1992, Claims Manual, 2005, S. 23; Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für
                           Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport – Entwicklung in den letzten Jahren und Zu-
                           kunftsperspektiven, S. 14.
                        423  Ausführlicher siehe 2. Teil E II 2 e) ff).
                        424  IOPC Fund 1992, Claims Manual, 2005, S. 21; Kappet, S. 114 ff.; Romero Lares, S. 104 f.
                        425  IOPC Fund 1992, Claims Manual, 2005, S. 21.
                        426  Jacobsson/Trotz, JMLC 1986, 467 (470); Bremer, S. 191; Renger, TranspR 1993, 132.
                        427  Jacobsson/Trotz, JMLC 1986, 467 (470 f.).
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