Page 122 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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98 2 Teil: Internationale Haftungsregelungen
Danach kann zwischen folgenden Schadenskategorien unterschieden werden:
Sachschäden, Feste Kosten, Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, Um-
weltschäden, Kosten von Schutzmaßnahmen und Personenschäden. 3
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aa) Sachschäden
Der Schadensbegriff erfasst nach Art. I Abs. 6 lit. a) S. 1 HÜ alle Verluste oder
Schäden, die außerhalb des Schiffes durch Verunreinigung mit Öl hervorgerufen
werden. Es werden somit vorrangig Sachschäden erfasst.
Darunter fallen Kosten für Reinigungsmaßnahmen (clean-up costs) von ver-
schmutzten Fischerbooten, Fischfanggerät, Jachten, Stränden, Hafenanlagen,
Meeres- und Flussufern, einschließlich der Kosten für die Beseitigung (z.B. Streu-
und Absorptionsmittel) und Entsorgung des abgesaugten und eingesammelten
Öls. 3 Ist es nicht möglich, die verschmutzten Sachen zu reinigen, werden die
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Kosten für die Neuanschaffung unter Abzug des Verschleißes vom Fonds er-
setzt. 3
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Ferner werden auch die angemessenen Kosten für die Reparatur von Straßen,
Kaimauern, Landungsbrücken sowie Uferdämmen, die bei den Reinigungsarbeiten
oder Ölbekämpfungsmaßnahmen beschädigt worden sind, vom Fonds aner-
kannt. 3
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bb) Feste Kosten
Der Fonds unterscheidet bei Ansprüchen von Behörden für Personal- und Mate-
rialkosten, die bei der Ausführung von Reinigungsarbeiten und Schutzmaßnah-
men angefallen sind, zwischen festen Kosten, die auch dann entstanden wären,
wenn das Ereignis nicht stattgefunden hätte, wie z.B. normale Gehälter für ständig
beschäftigtes Personal, Vorhalte- und Unterhaltungskosten für Geräte, und zu-
sätzlichen Kosten, die allein infolge des Ereignisses entstanden sind, wie z.B.
Überstundenvergütungen, Reisekosten oder sonstige Zulagen. 3
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384 Eine sehr ausführliche Darstellung der einzelnen ersatzfähigen Schadensposten findet sich bei
Kappet, Tankerunfälle und der Ersatz ökologischer Schäden, S. 91 ff.
385 Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport
– Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsperspektiven, S. 13; Jacobsson/Trotz, JMLC
1986, 467 (471); Kappet, S. 110; Jacobsson, Entwicklung des Schadenbegriffs im Recht der Haf-
tung für Ölverschmutzungsschäden, S. 9.
386 Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport
– Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsperspektiven, S. 13.
387 Jacobsson/Trotz, JMLC 1986, 467 (474); Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für
Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport – Entwicklung in den letzten Jahren und Zu-
kunftsperspektiven, S. 13; Jacobsson, Entwicklung des Schadenbegriffs im Recht der Haftung
für Ölverschmutzungsschäden, S. 9.
388 Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport
– Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsperspektiven, S. 14; Jacobsson/Trotz, JMLC