Page 142 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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118 2 Teil: Internationale Haftungsregelungen
sen und Widersprüche zwischen den Entscheidungen nach dem Haftungsüberein-
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kommen und dem Fondsübereinkommen vermieden werden. 4
Die Geschädigten können ihre Ansprüche gegenüber dem Schiffseigner oder
dessen Versicherer (Direktanspruch) geltend machen. In Fällen, in denen der
IOPC Fonds 1992 höchstwahrscheinlich betroffen ist, können sich die Geschä-
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digten auch direkt an diesen wenden. 4 Für die Regulierung der Schadensersatz-
ansprüche ist der Exekutivausschuss verantwortlich, der diese Aufgabe allerdings
in großem Umfang dem Direktor überlässt, soweit nicht über neue Grundsatzfra-
gen zu entscheiden ist. 4 Die Geschädigten werden angehalten, die schriftlichen
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Unterlagen zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gut vorzubereiten, um eine
schnelle Erledigung zu ermöglichen. 4
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In Fällen, in denen sehr viele Schadensersatzansprüche aus einem Ereignis
entstehen, wird üblicherweise ein gemeinsames örtliches Schadensbüro des IOPC
Fonds und des P & I Clubs eingerichtet, bei dem die Geschädigten ihre Ansprü-
che anmelden können. 4
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IV. Protokoll von 2003 zum Internationalen Übereinkommen von 1992 über die
Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmut-
zungsschäden
Am 16. Mai 2003 wurde auf einer von dem Generalsekretär der IMO einberufe-
nen Staatenkonferenz in London das „Protokoll von 2003 über die Errichtung
eines Internationalen Zusatzentschädigungsfonds für Ölverschmutzungsschäden“
verabschiedet. 4 Dieses Protokoll ergänzt die bestehenden internationalen Über-
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einkommen, indem es zusätzliche Mittel für die Entschädigung von Ölverschmut-
zungsopfern bereitstellt und bildet somit die dritte Säule des internationalen Haf-
tungs- und Entschädigungssystems. 4
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Durch das Protokoll von 2003 wird ein Zusatzfonds, der „International Oil
Pollution Compensation Supplementary Fund“ (IOPC Supplementary Fund 2003)
493 Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölverschmutzungsschäden beim Seetransport
– Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsperspektiven, S. 11.
494 Romero Lares, S. 96.
495 Vgl. Romero Lares, S. 96 f.
496 Vgl. Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölverschmutzungsschäden beim See-
transport – Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsperspektiven, S. 12.
497 Vgl. Jacobsson, Internationales Schadensersatzrecht für Ölverschmutzungsschäden beim See-
transport – Entwicklung in den letzten Jahren und Zukunftsperspektiven, S. 11; Romero Lares
mit einigen Beispielsfällen, S. 96.
498 BGBl. 2004 II, S. 1290 ff.
499 Vgl. Romero Lares, S. 160 und Kappet, S. 62.