Page 145 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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2 Teil: Internationale Haftungsregelungen                          121

                           V. Zukunft  des Haftungs- und Entschädigungssystem für  Ölverschmutzungs-
                           schäden

                           Das System der Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch
                           Öltanker hat sich bewährt. Dafür spricht zum einen die große Zahl der Mitglieds-
                           staaten des  Ölhaftungsübereinkommens (121) und  des Fondsübereinkommens
                           (102), zum anderen die Vorbildfunktion, die es für zahlreiche weitere internationa-
                           le Übereinkommen hat. Bereits das schnelle Inkrafttreten war ein Zeichen für die
                           Praktikabilität beider Übereinkommen.
                              Überdies ist es bislang das einzige Haftungs- und Entschädigungssystem, das
                           praktische Erfahrungen mit Entschädigungsfällen aufweisen kann. 5
                                                                                    509
                              Durch das Protokoll von 2003 wurden zudem die für Tankerunfälle zur Ver-
                           fügung stehenden  Entschädigungssummen deutlich  erhöht.  Die dadurch entste-
                           hende zusätzliche finanzielle Last wurde allein der Ölindustrie aufgebürdet.
                              Deren Vertreter kritisieren nun, dass der Zusatzfonds zwar eine höhere Ent-
                           schädigung ermöglicht, nicht aber die Schiffssicherheit und damit die Prävention
                           von Öltankerunfällen verbessert werde. 5
                                                             510
                              Neben weiteren Kritikpunkten wie z.B. einer erneuten Erhöhung der Haf-
                           tungshöchstbeträge und einer gerechteren Verteilung der finanziellen Lasten zwi-
                           schen den Schiffseignern,  Versicherungen und der Ölindustrie diskutiert die im
                           Jahr 2000 vom IOPC Fonds 1992 eingesetzte Arbeitsgruppe (Third Intersessional
                           Working Group) daher insbesondere auch die Einführung besonderer Haftungs-
                           regeln für Öltransporte mit sogenannten  „sub-standard“ Schiffen. 5
                                                                                    511
                              Dies sind Schiffe, die entweder sehr alt oder in schlechtem Zustand sind, wo-
                           bei bisher  nicht klar definiert wurde, welche Schiffe genau unter diesen  Begriff
                           fallen. Bei Unfällen, die durch ein sub-standard Schiff verursacht werden, kann der
                           Eigentümer in der Regel seine Haftung beschränken. Eine Durchbrechung dieser
                           Beschränkung ist kaum  möglich. Nur dann, wenn  nachgewiesen werden kann,
                           dass der Eigentümer absichtlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehan-
                           delt hat, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten wird, haftet der Eigentümer
                           unbeschränkt, Art. V Abs. 2 HÜ. Meist ist ihm dies  nicht nachzuweisen. Auch
                           haben die Geschädigten häufig kein Interesse an einer Durchbrechung der Haf-
                           tungsbeschränkung, da sie ihre übrigen Ansprüche gegen den IOPC Fonds 1992
                           oder den Zusatzfonds geltend machen können. 5
                                                                   512
                              Damit es gar nicht erst zu einem Schadensereignis kommt, bedarf es anderer
                           Wege  als der stetigen  Erhöhung der Haftungshöchstsummen. Denkbar ist  eine


                           509  Traisbach, Haftung und Entschädigung bei Öltankerunfällen, 169 (190).
                           510  Traisbach, Haftung und Entschädigung bei Öltankerunfällen, 169 (186).
                           511  IOPC Fund, Report on the Fifth Meeting of the Third Intersessional Working Group, S. 3 ff.; zur
                              Diskussion siehe auch ausführlich Romero Lares, S. 163 ff.
                           512  Romero Lares, S. 79.
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