Page 208 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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184                                      3.Teil: Nationale  Haftungsregelungen

                        spruch, wobei bedingter Vorsatz ausreicht. 8  Der Geschädigte kann seinen An-
                                                             829
                        spruch jedoch nach § 12  Abs. 1 Nr. 3 PflVG gegen den Entschädigungsfonds
                        geltend machen.




                        dd) Entschädigungsfonds
                        Zur Schließung bestehender Lücken im wirtschaftlichen Schutz der Verkehrsopfer
                        wurde ein Entschädigungsfonds 8  für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen einge-
                                                    830
                        richtet. 8  Gegen diesen Entschädigungsfonds kann der Geschädigte seine Ersatz-
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                        ansprüche für den Fall geltend machen, dass der Schaden durch ein nicht identifi-
                        zierbares oder ein nicht versichertes Kraftfahrzeug verursacht wurde,
                        § 12 Abs. 1 Nr. 1, 2  und  2a  PflVG.  Ein Anspruch gegen den Entschädigungs-
                        fonds besteht ferner, wenn aufgrund vorsätzlicher und widerrechtlicher Schadens-
                        verursachung durch den  Versicherungsnehmer der  Versicherer keine  Deckung
                        gewährt oder über das Vermögen des leistungspflichtigen Versicherers ein Insol-
                        venzverfahren eröffnet worden ist, § 12 Abs. 1 Nr. 3 und 4 PflVG.
                           Der Entschädigungsfonds ersetzt allerdings nur Ansprüche wegen Personen-
                        und Sachschäden, nicht dagegen reine Vermögensschäden. 8  Zudem ist er nach
                                                                           832
                        dem in  § 12 Abs. 1 PflVG niedergelegten Subsidiaritätsgrundsatz nur dann
                        leistungs-pflichtig, wenn das Verkehrsopfer seine Ansprüche nicht anderweitig zu
                        realisieren in der Lage ist. Der Entschädigungsfonds kann nach § 12 Abs. 5 PflVG
                        bei den Personen, für deren Schadensersatzverpflichtungen er eintritt, Rückgriff
                        nehmen.


                        i) Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
                        Wird ein Schaden durch mehrere Kraftfahrzeuge verursacht und sind die beteilig-
                        ten Kraftfahrzeughalter für die entstandenen Schäden  nach § 7 StVG  oder
                        § 823 Abs. 1 BGB verantwortlich, haften sie nach § 840 Abs. 1 BGB als Gesamt-
                        schuldner. Den internen Ausgleich zwischen den beteiligten Kraftfahrzeug-halter
                        regelt im Einzelnen § 17 StVG.


                        j) Verjährung

                        829  So zum alten Recht bereits BGH, VersR 1971, 239 (240); OLG Oldenburg, VersR 1999, 482;
                           Langheid, VersR 1997, 348 f.
                        830  Die Stellung des Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen wurde dem Verein
                           für Verkehrsopferhilfe e.V. in Hamburg zugewiesen, § 1 Verordnung über den Entschädigungs-
                           fonds (BGBl. 1965 I, S. 2093; BGBl. 1994 I, S. 3845).
                        831  BT-Drucks. IV/2252, S. 24; Weber, DAR 1987, 333.
                        832  Feyock/Jacobsen/Lemor-Lemor, Kraftfahrtversicherung, § 12 PflVG Rn. 21.
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