Page 277 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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3.Teil: Nationale Haftungsregelungen 253
zösischen Rechtsprechung sehr weit verstanden, so dass häufig auch vorsätzlich
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begangene unerlaubte Handlungen dem Geschäftsherrn zugerechnet werden. 1
Liegen die genannten Voraussetzungen vor, haftet der Geschäftsherr unwiderleg-
bar nach Art. 1384 Abs. 5 C.c., da ein Entlastungsbeweis anders als im deutschen
1238 Die Haftung des Geschäftsherrn nach
Recht nicht möglich ist. 1
Art. 1384 Abs. 5 C.c. steht dabei neben der eigenen Haftung des Verrichtungsge-
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hilfen für faute. 1
Als weitere mögliche Anspruchsgrundlage hinsichtlich der Haftung für Dritte
kommt Art. 1384 Abs. 1, 1. Alt. C.c. in Betracht. Denn seit dem Grundsatzurteil
1240 des Kassationshofes vom 29.03.1991 wird der Halbsatz „[…] qui
(arrêt Blieck) 1
est causé par le fait des personnes dont on doit répondre“ in Art. 1384 Abs. 1, 1. Alt. C.c.
nicht mehr nur als Hinweis auf die folgenden Absätze des Art. 1384 C.c., sondern
1241 Die Haftung für Schädigung
als eigenständige Anspruchsgrundlage verstanden. 1
durch Dritte ist nunmehr auch aufgrund des aus Art. 1384 Abs. 1, 1. Alt. C.c.
abgeleiteten allgemeinen Grundsatzes möglich, wobei die genauen Haftungsvor-
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aussetzungen noch nicht feststehen. 1
Im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten dürfte jedoch ein auf diesen all-
gemeinen Haftungsgrundsatz gestützter Anspruch in der Regel hinter dem speziel-
leren Art. 1384 Abs. 5 C.c. zurücktreten.
C. England
Das englische Recht unterscheidet sich in seiner juristischen Denkweise deutlich
vom „kontinentalen“ deutschen und französischen Recht, da es sich nicht um
1243 Zunächst sei darauf
abstraktes Gesetzesrecht, sondern um Fallrecht handelt. 1
hingewiesen, dass das englische Recht nur eine Teilrechtsordnung des Vereinigten
Königreiches ist, welches sich in seiner unmittelbaren Geltung auf England und
1244 Daneben existieren noch die schottische und nordirische
Wales beschränkt. 1
1237 Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 640 f. mit einigen Beispielsfällen.
1238 Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 639.
1239 Flour/Aubert/Savaux, Les obligations, Band 2: Le fait juridique, Nr. 203.
1240 Cass. Ass. plén. 29.3.1991, J.C.P. 1991 II, 21673.
1241 Gotthardt, Landesbericht Frankreich, in: Deliktsrecht in Europa, S. 33, 39; Zweigert/Kötz,
Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 642; ausführlich dazu Dregger, Zfs 2004, 389 ff.
1242 Gotthardt, Landesbericht Frankreich, in: Deliktsrecht in Europa, S. 39 f.
1243 Vgl. Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 68 f.
1244 Bernstorff, Einführung in das englische Recht, S. 1; Junker, Internationales Privatrecht, Rn. 17.