Page 278 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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254                                      3.Teil: Nationale  Haftungsregelungen

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                        Rechtsordnung, sowie das  Recht der  Kanalinseln. 1
                        wird nur auf das englische Recht eingegangen.
                           Das englische Recht beruht hauptsächlich auf Gerichtsentscheidungen (Case
                        Law), für deren Anwendung das Präjudiziensystem gilt, d.h. eine neue richterliche
                        Entscheidung muss sich  an einer  einschlägigen, vorangegangen  Entscheidung
                                                          1246  Das sogenannte Statutory Law, das von
                        orientieren („doctrine of binding precedent“). 1
                        der Legislative geschaffen wurde, dient dagegen nur zur Ergänzung oder Korrek-
                                       1247  Weitere Rechtsquellen sind das Gewohnheitsrecht (custom),
                        tur des Case Law. 1
                        die „Vernunft“ (reason), die Lehrmeinungen (books of authority), das Völkerrecht
                                                                  1248
                        sowie das Recht der Europäischen Gemeinschaft. 1
                           Hinsichtlich  der Haftung  für durch Gefahrguttransporte entstandene  Dritt-
                        schäden kommt insbesondere die Entscheidung in der Sache Rylands v. Flechter aus
                        dem Jahre 1868 in Betracht, in der erstmals eine Gefährdungshaftung (strict liabili-
                        ty) entwickelt wurde. Ferner können  einzelne  Tatbestände des allgemeinen
                        Tort Law (negligence, trespass, nuisance) einschlägig sein. Spezielle auf Gefahrguttrans-
                        porte zugeschnittene Haftungsnormen kennt das englische Recht nicht. Auch gibt
                        es – anders als im deutschen und französischen Recht – keine strikte Haftung für
                        den Halter eines Kraftfahrzeugs. Eine vom Nachweis einer Sorgfaltspflichtverlet-
                        zung unabhängige Haftung (strict liability) hat der englische Gesetzgeber nur in sehr
                                               1249  Von diesen Haftungstatbeständen sind für Gefahr-
                        wenigen Fällen eingeführt. 1
                        guttransporte die Haftung nach dem Civil Aviation Act 1982, dem Nuclear Instal-
                        lations Act 1965, dem Environmental  Protection Act 1990 und dem Merchant
                        Shipping Act 1995 relevant. Die Einführung weiterer verschuldensunabhängiger
                        Haftungstatbestände wurde zudem ausführlich von der Royal Commission on Civil
                                                                    1250
                        Liability and Compensation for Personal Injury diskutiert. 1
                        Die Haftung für Hilfspersonen richtet sich nach der vicarious liability. Schließlich
                        kommen bei der Haftung für Gefahrguttransportschäden auch verschiedene Statu-
                        tes zur Anwendung, wie z.B. der Road Traffic Act.



                        I. Strict liability




                        1245  Resch, DAR 2003, 368; Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 198 ff.; Jun-
                           ker, Internationales Privatrecht, Rn. 17.
                        1246  Bernstorff, Einführung in das englische Recht, S. 10; Heberer, ZfVR 2002, 57 (58).
                        1247  Bernstorff, Einführung in das englische Recht, S. 9 f., 12.
                        1248  Bernstorff, Einführung in das englische Recht, S. 10.
                        1249  Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 671.
                        1250  Bericht der Royal Commission on Civil Liability and Compensation for Personal Injury, Cmnd. 7054
                           (1978).
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