Page 290 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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266 3.Teil: Nationale Haftungsregelungen
einen Unsicherheitsfaktor, sind daher nicht genau quantifizierbar und werden
1332 Die Schadensersatzzahlung erfolgt grundsätzlich in Form
deshalb geschätzt. 1
1333 Die Parteien können nach
eines einmaligen Pauschalbetrages (lump sum). 1
sec. 2 (1) Damages Act 1996 aber auch wiederkehrende Zahlungen (periodical pay-
ments) vereinbaren.
Bei einer Klage aus negligence sind alle Schäden ersatzfähig, die jemandem durch
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Verletzung seines Körpers oder Beschädigung seiner Sachen entstanden sind. 1
Arztkosten, Pflegekosten sowie Einkommensverluste werden als special damages
1335 Allerdings muss sich der Geschädigte nach dem Law Reform (Perso-
ersetzt. 1
nal Injuries) Act 1948 Sozialversicherungsleistungen zum Teil auf den Schadenser-
satzanspruch anrechnen lassen.
Unter general damages fallen immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld (pain and
suffering) und der Verlust von Lebensqualität (loss of amenity) durch eingeschränkte
1336 Im Bereich
Mobilität, Nachteile am Arbeitsmarkt oder Lebenszeitverkürzung. 1
dieser immateriellen Schäden kann das Gericht ausnahmsweise auch erhöhte
1337 Die Höhe des Schmerzens-
(aggravated) Schadensersatzzahlungen zusprechen. 1
geldes wird in der Regel nach den Empfehlungen der „Guidelines for the Assessment
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of General Damages in Personal Injuries Cases“ bemessen. 1
Während Personen- und Sachschäden unproblematisch ersetzt werden, sind
reine Vermögensschäden nur als Folge einer Körperverletzung oder Sachbeschä-
1339 Darüber hinaus wurde die Ersatzfähigkeit reiner Vermö-
digung ersatzfähig. 1
gensschäden (pure economic loss) als Folge fahrlässigen Verhaltens lange Zeit generell
1340 Dies änderte sich erst durch das berühmte Urteil des House of
abgelehnt. 1
Lords in der Sache Hedley Byrne v. Heller aus dem Jahre 1964 für durch falsche
1341 Darauf folgten eine Reihe weiterer Entscheidun-
Auskünfte erlittene Schäden. 1
gen, die sich ebenfalls mit der Ersatzfähigkeit reiner Vermögensschäden befassten,
1332 Shaw, Landesbericht England und Wales, in: Deliktsrecht in Europa, S. 61.
1333 Youngs, English, French & German Comparative Law, S. 484; Shaw, Landesbericht England
und Wales, in: Deliktsrecht in Europa, S. 61 f.
1334 Vgl. von Bar, Gemeineuropäisches Deliktsrecht II, S. 13; Henrich/Huber, Einführung in das
englische Privatrecht, S. 88.
1335 Ausführlich Shaw, Landesbericht England und Wales, in: Deliktsrecht in Europa, S. 62 f.
1336 Resch, DAR 2003, 368 (371); Shaw, Landesbericht England und Wales, in: Deliktsrecht in Eu-
ropa, S. 64.
1337 Shaw, Landesbericht England und Wales, in: Deliktsrecht in Europa, S. 60; Bernstorff, Einfüh-
rung in das englische Recht, S. 118 f.
1338 Von Bar, Schmerzensgeld in Europa, in: FS Deutsch, S. 27 (39); Resch, DAR 2003, 368 (371).
1339 Youngs, English, French & German Comparative Law, S. 489; Henrich/Huber, Einführung in
das englische Privatrecht, S. 88; Shaw, Landesbericht England und Wales, in: Deliktsrecht in
Europa, S. 23.
1340 Henrich/Huber, Einführung in das englische Privatrecht, S. 88.
1341 Hedley Byrne & Co. Ltd. v. Heller & Partners Ltd. (1964) A.C., S. 465.