Page 293 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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3.Teil: Nationale Haftungsregelungen                                269

                           Eine Klage wegen trespass to the person setzt ebenso wie die Klage wegen trespass to
                           land voraus, dass die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bzw. Beeinträch-
                           tigung des fremden Besitzes an einem Grundstück direkt und vorsätzlich erfolgt
                              1351  Bei Gefahrguttransportunfällen fehlt es aber in der Regel am Vorsatz, so
                           ist. 1
                           dass diese beiden Klagearten für Schäden durch  Gefahrguttransporte  nicht ein-
                           schlägig sind.
                                                                                               1352
                              Fahrlässige Körperverletzungen fallen unter den Deliktstatbestand negligence. 1

                           b) Trespass to goods
                           Die unrechtmäßige Einwirkung (wrongful interference) auf fremde bewegliche Sachen
                           wird durch  einzelne Deliktstatbestände (torts) sowie den  Torts  (Interference
                                                      1353  Der Gesetzgeber wollte durch den Torts (In-
                           with Goods) Act 1977 geregelt. 1
                           terference with Goods) Act 1977 gewisse Klarstellungen hinsichtlich des Schutzes
                           von Rechten an beweglichen Sachen vornehmen, schaffte dabei jedoch die alten
                           torts nicht  ab, sondern fasste sie unter der neuen Sammelbezeichnung „wrongful
                           interference with goods“ zusammen und erließ zudem einen einheitlichen Katalog von
                                         1354  Unter die neue Bezeichnung fallen nach sec. 1 Torts (Interfer-
                           Rechtsbehelfen. 1
                           ence with Goods) Act 1977 trespass to goods, conversion of goods und negligence.  Der neu
                                                                                        1355
                           bezeichnete tort erstreckt sich also auch auf unabsichtliche Handlungen. 1
                              Die Voraussetzungen einer Haftung aus trespass to goods ergeben sich weiterhin
                           aus den Regeln des Common Law, d.h. der Eingriff in fremdes Eigentum muss
                                                           1356  Die Beschädigung und die  Zerstörung
                           unrechtmäßig und  unmittelbar sein. 1
                                                                             1357  Dieser Deliktstatbe-
                           einer fremden Sache fallen unproblematisch unter trespass. 1
                           stand ist daher gerade auch für durch  Gefahrguttransportunfälle verursachte
                           Schäden relevant. Der Nachweis eines Schadens ist grundsätzlich nicht erforder-
                           lich, jedoch wird diskutiert, ob dieser Grundsatz hinsichtlich der Fälle, in denen
                                                                                         1358
                           der Beklagte nicht vorsätzlich gehandelt hat, eingeschränkt werden muss. 1
                              Hinsichtlich  der Zerstörung einer fremden Sache muss zum Tatbestand der
                           conversion abgegrenzt werden. Eine Haftung aus conversion kommt bei einer vorsätz-
                                                                         1359  Da Schäden im Zusam-
                           lichen Zerstörung einer fremden Sache in Betracht. 1

                           1351  Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 608; Shaw, Landesbericht England
                              und Wales, in: Deliktsrecht in Europa, S. 46 ff.
                           1352  Lord Denning in der Sache Letang v. Cooper (1965) 1 Q.B., S. 232 (239); Bernstorff, Einführung in
                              das englische Recht, S. 108.
                           1353  Shaw, Landesbericht England und Wales, in: Deliktsrecht in Europa, S. 48.
                           1354  Huber, RabelsZ 1998, 59 (64).
                           1355  Dazu Huber, RabelsZ 1998, 59 (64) m.w.N.
                           1356  Huber, RabelsZ 1998, 59 (89); Henrich/Huber, Einführung in das englische Privatrecht, S. 82.
                           1357  Henrich/Huber, Einführung in das englische Privatrecht, S. 83.
                           1358  Huber, RabelsZ 1998, 59 (90) m.w.N.
                           1359  Huber, RabelsZ 1998, 59 (87); Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 609.
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