Page 292 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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268 3.Teil: Nationale Haftungsregelungen
sec. 147 (1) Road Traffic Act 1988. Der Geschädigte hat zudem die Möglichkeit,
seine Klage direkt gegen den Versicherer geltend zu machen. Dies gilt allerdings
nur für den Fall, dass der Schädiger selbst zahlungsunfähig ist, sec. 1 (1) Third
Parties (Rights Against Insurers) Act 1930.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird durch einen Fonds – das Mo-
1347 Dieser setzt sich aus den verschiedenen Kraftfahr-
tor Insurers Bureau – ergänzt. 1
zeugversicherern zusammen und greift ein, wenn der Schädiger nicht versichert
1348
oder nicht auffindbar ist. 1
g) Aktivlegitimation
Grundsätzlich ist nur der Geschädigte selbst klageberechtigt. Ausnahmsweise
können nach dem Fatal Accident Act 1976 aber auch unterhaltsberechtigte Ange-
hörige des Getöteten Klage erheben.
h) Verjährung
Deliktsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach sechs Jahren ab Entste-
hung des Anspruchs, sec. 2 Limitation Act 1980. Für Personenschäden gilt eine
kürzere Frist von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens, sec. 11 Limitation Act
1980. Jedoch kann das Gericht in einzelnen Personenschadensfällen die Klagefris-
ten verlängern, wenn dies ihm „recht und billig“ (equitable) erscheint, sec. 33 Limi-
tation Act 1980.
Bei verborgenen Eigentumsschäden (latent damage) beginnt die Frist ebenfalls
erst ab Kenntnis des Schadens zu laufen, beträgt jedoch maximal fünfzehn Jahre
ab Schadensereignis, sec. 14 A und 14 B Limitation Act 1980.
2. Trespass
Zu den ältesten heute noch benutzten Klagen deliktischen Charakters gehören die
1349 Dabei unterscheidet man zwischen trespass to the person,
Klagen wegen trespass. 1
1350
trespass to land und trespass to goods. 1
a) Trespass to the person and trespass to land
1347 Shaw, Landesbericht England und Wales, in: Deliktsrecht in Europa, S. 69. Dazu auch Mar-
kesinis/Deakin, Tort Law, S. 302 ff.
1348 Markesinis/Deakin, Tort Law, S. 302.
1349 Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 607.
1350 Bernstorff, Einführung in das englische Recht, S. 107.