Page 294 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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270                                      3.Teil: Nationale  Haftungsregelungen

                        menhang mit Gefahrgutunfällen aber in  der Regel  nicht vorsätzlich verursacht
                                                                     1360
                        werden, bleibt nur eine mögliche Haftung aus trespass. 1

                        3. Nuisance

                                                                                    1361  Hierbei
                        Ebenso  alt wie die  trespass-Klagen ist der Deliktstatbestand  nuisance. 1
                        wird zwischen  public nuisance und  private nuisance unterschieden.  Während  public
                        nuisance dem Schutz einzelner Angehöriger der Öffentlichkeit bei der Ausübung
                        öffentlicher  Rechte dient, schützt  private nuisance  die  ungestörte Nutzung eines
                                           1362
                        privaten Grundstücks. 1
                           Public nuisances treten  häufig im Straßenverkehr durch  Verkehrsgefährdungen
                           1363  Eine public nuisance liegt immer dann vor, wenn durch eine Handlung oder
                        auf. 1
                        Unterlassung rechtswidrig das Leben, die Gesundheit, das Eigentum oder sonstige
                                                                                1364  Der Tatbe-
                        Rechte der Allgemeinheit  gefährdet  oder beeinträchtigt werden. 1
                        stand der  public nuisance ist sehr umfangreich und erfasst neben Personen- und
                                                      1365  Dabei muss der erlittene Schaden des Klä-
                        Sachschäden auch Umweltschäden. 1
                                                                       1366
                        gers allerdings über den der Allgemeinheit hinausgehen. 1
                        Private nuisance liegt dagegen vor, wenn der Kläger bei der Nutzung seines Grund-
                        stücks unangemessen beeinträchtigt ist. Bei einer Klage wegen private nuisance geht
                        es in der Regel um nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche aufgrund „indirekter“
                                                                                        1367  Die
                        Beeinträchtigungen, bspw. wegen übermäßigen anhaltenden Immissionen. 1
                        Beeinträchtigung der Nutzung muss ernsthaft und unzumutbar, wobei es nicht auf
                                                            1368  Beeinträchtigungen durch unfallarti-
                        ein Verschulden des Beklagten ankommt. 1
                        ge Geschehnisse fallen schließlich nicht unter private nuisance, sondern unter den
                                             1369
                        Tatbestand der negligence. 1
                           Im Zusammenhang mit Gefahrguttransportunfällen  sind somit  Klagen aus
                        public nuisance möglich, Klagen aus private nuisance nur in Ausnahmefällen.






                        1360  Vgl. Huber, RabelsZ 1998, 59 (87).
                        1361  Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 609.
                        1362  Shaw, Landesbericht England und Wales, in: Deliktsrecht in Europa, S. 52.
                        1363  Henrich/Huber, Einführung in das englische Privatrecht, S. 84.
                        1364  Henrich/Huber, Einführung in das englische Privatrecht, S. 84; Bernstorff, Einführung in das
                           englische Recht, S. 116.
                        1365  Bernstorff, Einführung in das englische Recht, S. 116.
                        1366  Shaw, Landesbericht England und Wales, in: Deliktsrecht in Europa, S. 52, 55.
                        1367  Shaw, Landesbericht England und Wales, in: Deliktsrecht in Europa, S. 52 f.; Henrich/Huber,
                           Einführung in das englische Privatrecht, S. 84.
                        1368  Bernstorff, Einführung in das englische Recht, S. 115; Shaw, Landesbericht England und Wales,
                           in: Deliktsrecht in Europa, S. 52.
                        1369  Bernstorff, Einführung in das englische Recht, S. 115.
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