Page 295 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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4. Teil: Rechtsvereinheitlichung auf Gemeinschaftsebene
















                           A. Notwendigkeit einer Rechtsvereinheitlichung

                           Die Untersuchung der gegenwärtigen Rechtslage zeigt, dass es, trotz vieler Versu-
                           che, mittels völkerrechtlicher Verträge die Haftung gegenüber Dritten für Gefahr-
                           guttransporte zu harmonisieren, auf diesem Gebiet nach wie vor keine Rechtsein-
                           heit in Europa gibt. Alle völkerrechtlichen Übereinkommen, die speziell die Haf-
                           tung für Schäden durch Gefahrguttransporte zum Gegenstand haben, traten nie in
                           Kraft.



                           I. Transport von Öl und Kernmaterial – Nachteile der gegenwärtigen Rechtslage

                           Allein für Öltransporte auf See und Nukleartransporte gelten völkerrechtlich ver-
                           bindliche Haftungsübereinkommen. Jedoch ist der Kreis der Vertragsstaaten die-
                           ser Übereinkommen nicht identisch mit den Mitgliedstaaten der  Europäischen
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