Page 295 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
P. 295
4. Teil: Rechtsvereinheitlichung auf Gemeinschaftsebene
A. Notwendigkeit einer Rechtsvereinheitlichung
Die Untersuchung der gegenwärtigen Rechtslage zeigt, dass es, trotz vieler Versu-
che, mittels völkerrechtlicher Verträge die Haftung gegenüber Dritten für Gefahr-
guttransporte zu harmonisieren, auf diesem Gebiet nach wie vor keine Rechtsein-
heit in Europa gibt. Alle völkerrechtlichen Übereinkommen, die speziell die Haf-
tung für Schäden durch Gefahrguttransporte zum Gegenstand haben, traten nie in
Kraft.
I. Transport von Öl und Kernmaterial – Nachteile der gegenwärtigen Rechtslage
Allein für Öltransporte auf See und Nukleartransporte gelten völkerrechtlich ver-
bindliche Haftungsübereinkommen. Jedoch ist der Kreis der Vertragsstaaten die-
ser Übereinkommen nicht identisch mit den Mitgliedstaaten der Europäischen