Page 108 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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102  Kapitel 4  •  Die Europäische Union
                                  -   die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mit-


                                     gliedstaaten sind der Ausgangspunkt;

   2                              -   durch wertende praktische Vergleiche der erkannten
                                     Verfassungsüberlieferungen formuliert der EuGH, unter
                                     Berücksichtigung der Unionsinteressen, einen Rechts-
                                  -   unrichtig wäre allerdings eine bloße Subtraktion oder
                                     grundsatz;

   4                                 Addition von Verfassungsgrundsätzen der Mitglied-
                                     staaten; man kann also nicht alle Ausprägungen eines
                                     Rechtsgrundsatzes in den Mitgliedstaaten gleichsam
                                  -   vielmehr kreiert der EuGH einen eigenen Rechtsgrund-
                                     addieren, um den Unionsgrundsatz zu erfassen;

                                     satz des EU-Rechts, der unabhängig von den Rechts-
                                     grundsätzen der Mitgliedstaaten ist.

          Die einzelnen Grundsätze  Rechtsstaatliche Grundsätze: Abgesehen von Verästelungen
                                  wurden vom EuGH in seiner Rechtsprechung folgende Rechts-
                                  -   Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Transparenzrichtlinie,
                                  grundsätze angenommen:
                                     Slg. 1982, 2545). Dieser Grundsatz umfasst vor allem die
                                     beiden wichtigen Sätze vom Vorbehalt und vom Vorrang
                                     des Gesetzes. Gesetzesvorbehalt bedeutet, dass die Union
                                     nur aufgrund ihrer bestehenden Kompetenzen belas-
                                     tende oder begünstigende Rechtsakte erlassen dürfen.
   2                                 Vorrang des Gesetzes bedeutet, dass die Union bei all
                                     ihrem Handeln an das komplette Unionsrecht gebunden
                                     ist;
   2                              -   rechtliches Gehör: Vor Beeinträchtigungen seiner Rechte
                                     ist der Bürger anzuhören (Meura, Slg. 1986, 2263);
                                  -
   2                              -   faires Verwaltungsverfahren (Pecastaing, Slg. 1980, 691);
                                      Prinzip der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes:
   2                                 Dieser Grundsatz ist sehr allgemein und bedeutet, dass
                                     die Union bei ihrem Handeln immer auch die Interessen
                                     des/r Rechtsunterworfenen mit in ihre Abwägung einbe-
   2                                 ziehen muss (Defrenne, Slg. 1976,480; Milchkontor, Slg.
                                     1983, 2633);
   2                              -   der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, wo-
                                     durch eine konsistente Entscheidungspraxis der Verwal-
                                     tung herbeigeführt werden soll;
   2                              -   der Bestimmtheitsgrundsatz: eine einen Marktbürger
                                     belastende Maßnahme muss immer klar und deutlich
   2                                 sein, damit der Betroffene seine Pflichten und Rechte klar
                                     erkennen sowie etwaige eigene Maßnahmen vornehmen
                                  -  kann (Gondrand Frères, Slg. 1980, 1942);
   2                                  das Verbot rückwirkender hoheitlicher Maßnahmen,
                                     soweit nicht das Regelungsziel die Rückwirkung verlangt
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