Page 112 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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106 Kapitel 4 • Die Europäische Union
Der Sitz der Organe wird in dem Protokoll über die Sitze
der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen
und Dienststellen der Europäischen Union geregelt (ABl. 1997 C
2 340/112), welches nach Art. 51 EUV Bestandteil der Verträge ist.
Art. 4 EUV – Europäischer Rat
(1) Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung
4 erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen
Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest.
(2) Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und
Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten
des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission.
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
nimmt an seinen Arbeiten teil.
(3) Der Europäische Rat tritt zweimal pro Halbjahr zusammen; er
wird von seinem Präsidenten einberufen. … Wenn es die Lage
erfordert, beruft der Präsident eine außerordentliche Tagung des
Europäischen Rates ein.
(4) Soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist, ent-
scheidet der Europäische Rat im Konsens. […]
Politisch wichtigstes Organ Das politisch wichtigste Organ der Union ist der Europäische
Rat. Er gibt die Impulse für die weitere politische Entwicklung
der Union. Art. 15 I EUV umreißt die Aufgaben des Euro-
2 päischen Rates. Gegenüber der bisherigen Regelung wird der
Europäische Rat um einen hauptamtlichen Präsidenten ergänzt
(▶ Abschn. 2.3).
2 Dem Europäischen Rat kommt im Rahmen der vereinfach-
ten Vertragsänderungsverfahren nach Art. 48 VI, VII EUV
2 entscheidende Funktion zu, da er die Vertragsänderungen
einstimmig beschließen kann. Daneben spielt der Europäische
Rat eine wichtige Rolle im Rahmen der Ernennung des Ho-
2 hen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 18 I
EUV) und der GASP (Art. 26 I EUV).
2 Gemäß Art. 235 I AEUV ist eine Stimmrechtsübertragung
möglich, Stimmenthaltung ist bei einstimmigen Beschlüssen
2 unschädlich, Art. 235 I UAbs. 3 AEUV. Daneben entscheidet
er noch über die Zusammensetzung des Rates, Art. 236 AEUV.
2
4.5.1 Das Europäische Parlament
2
Das Europäische Parlament (EP) ist, als Bekenntnis zum De-
mokratieprinzip, an erster Stelle der Organe im EUV genannt,
2 noch vor Ministerrat und Kommission. Ursprünglich wurde
das Parlament im EWGV als „Versammlung“ bezeichnet. Seine
Sitze hat das EP in Straßburg und Brüssel.